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Neuer Fahrplan und vereinfachte Einführung der Mitteilungspflicht mit digiFLUX

Wird ersetzt durch die Newsmeldung vom 6. Mai 2024.
Das BLW ist an der Umsetzung des Systems digiFLUX gemäss dem Auftrag des Parlaments im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 19.475. Bei diesen Arbeiten findet ein intensiver Austausch mit den verschiedenen Akteuren statt, die in Zukunft mit digiFLUX arbeiten werden. In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass eine gewisse Unzufriedenheit entstanden ist. Bedenken hinsichtlich der Komplexität sowie Unstimmigkeiten über den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung standen dabei im Mittelpunkt. Diese Anliegen nimmt das BLW sehr ernst.

Die Produzenten sollen bezüglich der Einführung der Mitteilungspflicht aus der Parlamentarischen Initiative 19.475 entlastet werden. Dazu wird der Zeitplan angepasst: Die Einführung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel wird um ein Jahr verschoben. Neu tritt die Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2026 in Kraft, daher gemeinsam mit dem Handel mit Nährstoffen. Die Zeit soll genutzt werden um die geplante Webanwendung digiFLUX, den Datei-Upload und die Programmierschnittstelle für die Datenübermittlung zu testen. Die Mitteilungspflicht für berufliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln tritt neu ab dem Jahr 2027 in Kraft. Bei den Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln gibt es zudem eine mehrjährige Übergangsphase mit einer sehr vereinfachten Mitteilungspflicht. Das gibt den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen vertraut zu machen.

Grundsätzlich wird die Praxis im Projekt digiFLUX weiterhin stark involviert. Die schrittweise Einführung von digiFLUX wird von Pilotphasen mit betroffenen Kreisen begleitet. Dies stellt eine intuitive und nutzerfreundliche Webanwendung und eine effiziente Einführung der Mittelungspflicht sicher. Ziel des Projekts bleibt die Unterstützung der Digitalisierung in der Landwirtschaft und das Einhalten des Once-only Prinzip. Durch Datenaustausch soll der Aufwand für die Umsetzung der Mitteilungspflicht minimal gehalten werden, zum Beispiel durch die Verwendung bereits vorhandener Daten aus den kantonalen Agrarinformationssystemen.

Andere Themen, die direkt oder indirekt mit digiFLUX in Zusammenhang stehen, wurden ebenfalls von den Betroffenen angesprochen, darunter die Düngungsnormen, der Datenschutz und die Nutzung der Daten. Lösungen für diese Bedenken werden derzeit parallel zur Entwicklung von digiFLUX geprüft.