Was ist digiFLUX?

Das Parlament hat 2021 eine Mitteilungspflicht für den Handel mit und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Auslöser waren die inzwischen von der Bevölkerung abgelehnten Volksinitiativen für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung (Trinkwasserinitiative) und für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizid-Initiative).

Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW in enger Absprache mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern die Webanwendung digiFLUX.

Der Aufbau der Webanwendung digiFLUX ist in Arbeit. Noch werden diverse Optionen geprüft und offene Fragen geklärt. Verfolgen Sie die Projektentwicklung mit unserem Newsletter.

AktuellES

  • Landwirtschafts-Verordnungspaket

    6. Dezember 2024

    Landwirtschafts-Verordnungspaket

    Auswirkungen auf die Mitteilungspflicht bei digiFLUX

    Der Bundesrat hat ein Landwirtschafts-Verordnungspaket verabschiedet, das auch Konsequenzen für digiFLUX hat: Es begrenzt die Mitteilungspflicht auf bestimmte Produkte und schafft für in- und ausländische Unternehmen gleich lange Spiesse.

    Die Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe soll einfach, verständlich und effizient sein. Dafür hat der Bundesrat nun im Rahmen eines Landwirtschafts-Verordnungspakets punktuelle Anpassungen beschlossen. Für digiFLUX entscheidend sind primär die Änderungen in der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV). Sie haben drei Ziele: Begrenzung der Mitteilungspflicht auf das Wesentliche, administrative Entlastung sowie Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen.

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  • Rechtsgutachten

    22. November 2024

    Rechtsgutachten

    Das Ergebnis der Prüfung der Rechtsgrundlagen für eine vereinfachte Mitteilungspflicht, die am 6. Mai 2024 angekündigt wurde, liegt vor.

    Das entsprechende unabhängige Rechtsgutachten von Prof. Dr. Nadja Braun Binder, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Basel, das auch die Rechtsgrundlagen für die Lieferung von Kraftfutter und Dünger analysiert, finden Sie hier.

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Wer muss was auf digiFLUX erfassen?

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Handel

Mitteilungspflicht ab dem 1. Januar 2026 für Verkauf und Weitergabe von Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Hof- und Recycling-Dünger sowie Kraftfutter (die Erfassung von Raufutter ist freiwillig).

In der Regel betrifft dies:

  • Agrar- und Gartenhandel
  • Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
  • Landwirtinnen und Landwirte, die Produkte weitergeben

Bei Lieferungen an Anwender/innen müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • das Produkt (in der Regel aus einer umfassenden Auswahlliste in digiFLUX)
  • die Menge
  • das Lieferdatum
  • der/die Abnehmer/in
  • der/die Abgeber/in (meist vom System automatisch erfasst)

Diese Angaben sind schon heute alle auf dem Lieferschein oder der Rechnung des Händlers an die Kundin oder den Kunden ersichtlich. Sie könnten mithilfe des bestehenden Händlersystems via Schnittstelle automatisch an digiFLUX übermittelt werden. Mehr zur Erfassung von Lieferungen

Verantwortlich für die Mitteilung sind Unternehmen oder Personen, die Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe abgeben. Die Abnehmenden beziehungsweise die Anwenderinnen und Anwender, müssen lediglich die Lieferung kontrollieren und bestätigen.

Anwendung

Mitteilungspflicht ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen und Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzen (nur Produkte mit Zulassung für die professionelle Anwendung):

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Lohnunternehmen sowie Garten- und Landschaftsbaufirmen (im Auftrag ihrer Kunden)
  • Gartenbau und Forstwirtschaft
  • Betreibende von Infrastruktur und Grünanlagen aus Wirtschaft und öffentlicher Hand:
    • Gemeinden, Kantone und der Bund
    • Verkehrsbetriebe (verantwortlich für Strassen- und Schienenunterhalt)
    • Golfplätze
    • usw.

Werden Pflanzenschutzmittelanwendungen von Dritten ausgeführt, zum Beispiel von Lohnunternehmen, Garten- und Landschaftsbaufirmen usw., können diese die Meldungen im Namen ihrer Kundinnen und Kunden als freiwillige Zusatzleistung direkt in digiFLUX erfassen.

Anfang 2027 startet eine dreijährige Einführungsphase für die Erfassung der beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In dieser Zeit gilt eine vereinfachte Mitteilungspflicht. Diese betrachtet nur den Pflanzenschutzmittel-Verbrauch pro Jahr und pro Betrieb. Berufliche Anwender und Anwenderinnen müssen nur die vom Handel auf digiFLUX gemeldeten Lieferungen akzeptieren oder ablehnen und jährlich den Lagerbestand erfassen (bis zum Stichtag am 31. Januar). Das gibt allen Mitteilungspflichtigen die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen auf digiFLUX vertraut zu machen.

Parallel dazu besteht die Möglichkeit, bereits die Pflanzenschutzmittelanwendungen auf Parzellenebene freiwillig zu erfassen, gemäss Bericht der WAK-S (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats). Auch hierfür ist eine Pionierphase vorgesehen. Sie startet 2026.

Zur Entlastung der Landwirtschaft wird die Handhabung auf digiFLUX den Aufzeichnungspflichten des heutigen Agrarvollzugs angeglichen. Zudem werden den Landwirtschaftsbetrieben und den übrigen Meldepflichtigen bereits vorhandene Daten automatisch zur Verfügung gestellt. Dazu zählen zum Beispiel die Flächen- und Kulturdaten aus den kantonalen Agrarinformationssystemen.

Wann wird digiFLUX eingeführt?

digiFLUX wird in mehreren Etappen eingeführt. Die Einführung der Mitteilungspflicht für den Handel erfolgt vor der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen.

  • Ab Mitte 2024 stehen dem Handel die notwendigen Programmier-Schnittstellen zur Verfügung, um die Anbindung eigener Systeme vorzubereiten. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Ab März 2025 können Handel, Landwirtschaftsbetriebe, Lohnunternehmen sowie Grünanlagen- und Infrastrukturbetreiber digiFLUX testen und die Lieferungen von Pflanzenschutzmittel auf eigenen Wunsch erfassen.
  • Ab Januar 2026 gilt die Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter.
  • Ab Januar 2027 folgt eine dreijährige Einführungsphase mit vereinfachter Mitteilungspflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Dieser Zeitplan wird nur auf diese Weise umgesetzt, wenn bestimmte Bedingungen für die Umsetzung erfüllt sind.

Was bringt digiFLUX?

digiFLUX ermöglicht Landwirtinnen und Landwirten, Infrastruktur- und Grünanlagenbetreibenden sowie dem Handel, alle von der Mitteilungspflicht geforderten Angaben auf einer einzigen Benutzeroberfläche zu erfassen.

digiFLUX setzt sich zum Ziel, verschiedene bestehende Systeme aus der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand zu vernetzen. Dank standardisierten Schnittstellen kann digiFLUX einfach in bestehende Softwarelösungen eingebunden werden. Die Datenweitergabe vereinfacht die Arbeit im Büro und reduziert Doppelerfassungen – insbesondere für Landwirte und Landwirtinnen. Die Kantone erhalten einen einfachen digitalen Zugang zu relevanten Daten.

Fragen & Antworten

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Johannes Hunkeler und Oliver Schafer vom Projektteam nehmen gerne Fragen oder Hinweise entgegen. Schreiben Sie an info@digiflux.ch oder schicken Sie uns eine Nachricht via Formular:

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