Was ist digiFLUX?

Das Parlament hat 2021 eine Mitteilungspflicht für den Handel mit und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Auslöser waren die inzwischen von der Bevölkerung abgelehnten Volksinitiativen für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung (Trinkwasserinitiative) und für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizid-Initiative).

Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW in enger Absprache mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern die Webanwendung digiFLUX.

Der Aufbau der Webanwendung digiFLUX ist in Arbeit. Noch werden diverse Optionen geprüft und offene Fragen geklärt. Verfolgen Sie die Projektentwicklung mit unserem Newsletter.

AktuellES

  • So funktioniert digiFLUX – Fragen & Antworten

    20. März 2025

    So funktioniert digiFLUX – Fragen & Antworten

    Am ersten Online-Infoanlass im September 2024 konnten sich Handelsunternehmen ein detailliertes Bild von digiFLUX machen.

    Hier finden Sie die gesammelten FAQs aus dem Online-Infoanlass.

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  • Online-Infoanlass für den Handel

    17. Dezember 2024

    Online-Infoanlass für den Handel

    Der Online-Infoanlass richtet sich an Unternehmen und Personen, die Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Kraftfutter verkaufen oder solche Produkte weitergeben.

    Datum: 27. März 2025

    Uhrzeit: 14:00 – 16:00 Uhr

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Alle aktuellen Meldungen

Wer muss was auf digiFLUX erfassen?

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Handel

Mitteilungspflicht ab dem 1. Januar 2026 für Verkauf und Weitergabe von Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Hof- und Recycling-Dünger sowie Kraftfutter (die Erfassung von Raufutter ist freiwillig).

In der Regel betrifft dies:

  • Agrar- und Gartenhandel
  • Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
  • Landwirtinnen und Landwirte, die Produkte weitergeben

Bei Lieferungen an Anwender/innen müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • das Produkt (in der Regel aus einer umfassenden Auswahlliste in digiFLUX)
  • die Menge
  • das Lieferdatum
  • der/die Abnehmer/in
  • der/die Abgeber/in (meist vom System automatisch erfasst)

Mehr zur Erfassung von Lieferungen

Verantwortlich für die Mitteilung sind Unternehmen oder Personen, die Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe abgeben. Die Abnehmenden beziehungsweise die Anwenderinnen und Anwender, müssen lediglich die Lieferung kontrollieren und bestätigen.

Anwendung

Mitteilungspflicht ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen und Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzen (nur Produkte mit Zulassung für die professionelle Anwendung):

  • Landwirt- und Forstwirtschaft
  • Betreibende von Infrastruktur und Grünanlagen aus Wirtschaft und öffentlicher Hand:
    • Gemeinden, Kantone und der Bund
    • Verkehrsbetriebe (verantwortlich für Strassen- und Schienenunterhalt)
    • Golfplätze
    • usw.

Dienstleister

Mitteilungspflicht ab 1. Januar 2027 für Unternehmen und Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden anwenden:

  • Lohnunternehmen
  • Garten- und Landschaftsbauunternehmen

Einführungsphase mit vereinfachter Mitteilungspflicht

Anfang 2027 startet eine dreijährige Einführungsphase für die Erfassung der beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In dieser Zeit gilt eine vereinfachte Mitteilungspflicht. Diese betrachtet nur den Pflanzenschutzmittel-Verbrauch pro Jahr und pro Betrieb. Berufliche Anwender und Anwenderinnen müssen nur die vom Handel auf digiFLUX gemeldeten Lieferungen akzeptieren oder ablehnen und jährlich den Lagerbestand erfassen (bis zum Stichtag am 31. Januar). Das gibt allen Mitteilungspflichtigen die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen auf digiFLUX vertraut zu machen.

Parallel dazu besteht die Möglichkeit, bereits die Pflanzenschutzmittelanwendungen auf Parzellenebene freiwillig zu erfassen, gemäss Bericht der WAK-S (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats). Auch hierfür ist eine Pionierphase vorgesehen. Sie startet 2026.

Zur Entlastung der Landwirtschaft wird die Handhabung auf digiFLUX den Aufzeichnungspflichten des heutigen Agrarvollzugs angeglichen. Zudem werden den Landwirtschaftsbetrieben und den übrigen Meldepflichtigen bereits vorhandene Daten automatisch zur Verfügung gestellt. Dazu zählen zum Beispiel die Flächen- und Kulturdaten aus den kantonalen Agrarinformationssystemen.

Wann wird digiFLUX eingeführt?

digiFLUX wird in mehreren Etappen eingeführt. Die Einführung der Mitteilungspflicht für den Handel erfolgt vor der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen.

  • Seit Mitte 2024 stehen dem Handel die notwendigen Programmier-Schnittstellen zur Verfügung, um die Anbindung eigener Systeme vorzubereiten. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Ab März 2025 können Handel, Landwirtschaftsbetriebe, Dienstleister sowie Grünanlagen- und Infrastrukturbetreiber digiFLUX testen und die Lieferungen von Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter auf eigenen Wunsch erfassen.
  • Ab Januar 2026 gilt die Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter.
  • Ab Januar 2027 folgt eine dreijährige Einführungsphase mit vereinfachter Mitteilungspflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
  • Ab Januar 2027 startet die Mitteilungspflicht für Dienstleister.

Dieser Zeitplan wird nur auf diese Weise umgesetzt, wenn bestimmte Bedingungen für die Umsetzung erfüllt sind.

Was bringt digiFLUX?

digiFLUX ermöglicht Landwirtinnen und Landwirten, Infrastruktur- und Grünanlagenbetreibenden sowie dem Handel, alle von der Mitteilungspflicht geforderten Angaben auf einer einzigen Benutzeroberfläche zu erfassen.

digiFLUX setzt sich zum Ziel, verschiedene bestehende Systeme aus der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand zu vernetzen. Dank standardisierten Schnittstellen kann digiFLUX einfach in bestehende Softwarelösungen eingebunden werden. Die Datenweitergabe vereinfacht die Arbeit im Büro und reduziert Doppelerfassungen – insbesondere für Landwirte und Landwirtinnen. Die Kantone erhalten einen einfachen digitalen Zugang zu relevanten Daten.

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Projektleiter Johannes Hunkeler nimmt gerne Fragen oder Hinweise entgegen. Schreiben Sie an info@digiflux.ch oder schicken Sie uns eine Nachricht via Formular:

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