Wer kann digiFLUX nutzen?
Mit digiFLUX können Händlerinnen und Händler Lieferungen von Pflanzenschutzmitteln, Düngern und Kraftfuttermitteln digital erfassen. . Das können Handelsunternehmen sein oder zum Beispiel auch Vergärungs- und Kompostierungsanlagen, Landwirtinnen und Landwirte, Lohnunternehmen oder Gartenbaubetriebe.
Für Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Kraftfuttermittel ist die Nutzung von digiFLUX freiwillig. Für Hof- und Recyclingdünger ist die Erfassung in digiFLUX obligatorisch.
Hinweis: Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Kolly 26.3809 soll für Pflanzenschutzmittel, Kraftfuttermittel und Mineraldünger bis zum Inkrafttreten der Gesetzesanpassung auf eine verpflichtende Nutzung verzichtet werden. Vorbehältlich der Verabschiedung der angepassten ISLV durch den Bundesrat soll kann digiFLUX ab den 1.1.27 in diesen Bereichen freiwillig genutzt werden
Um diese Produkte geht es
In digiFLUX können Lieferungen für folgende Produkte erfasst werden:
- PSM-Produkte basierend auf chemischen Stoffen, Mikroorganismen, Makroorganismen und Grundstoffe
- Stickstoff- (N) und Phosphorhaltige (P) Dünger
- Hof- und Recyclingdünger (Umstellung von HODUFLU auf digiFLUX); für diese ist die Erfassung in digiFLUX obligatorisch
- Futtermittel insb. Stickstoff- (Rohprotein) oder phosphorhaltige Kraftfutter
Produktkatalog
Die relevanten Produkte werden im digiFLUX-Produktkatalog zusammengefasst. Dazu werden laufend Daten aus bestehenden Produktkatalogen bezogen:
- Die Quelle aller Pflanzenschutzmittelprodukte ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis InfoFito des BLV.
- Für Dünger ist das offizielle Produkteregister Chemikalien RPC massgebend.
- Für Hof- und Recyclingdünger sind die vorgegebenen Standardprodukte oder die betriebsspezifisch berechneten bzw. analysierten Produkte massgebend.
- Kraftfutter müssen von Handel und Industrie vor der Mitteilung der ersten Lieferung im Produktkatalog von digiFLUX erfasst werden.
Produkte im digiFLUX-Produktkatalog hinterlegen
Die Liste mit Ihren Produktangaben können Sie direkt über das digiFLUX-Support-Portal hochladen. Sie können Kraftfutter-Produkte sowie Handelsprodukte, die als Stückgut mit Strichcode vertrieben werden, erfassen.
Anleitungen und Vorlagen
- Mitteilung von Futtermittel: Anleitung zum Ausfüllen der Excel-Vorlage
- Leitfaden zur Lieferung von Daten zu Stückgutprodukten mit GTIN: Anleitung zum Ausfüllen der Excel-Vorlage
Das ist der Zeitplan
1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2026: Pionierphase
Seit 1. Juli 2025 (1. Go-live-Phase) steht die webbasierte Software für die Registrierung Ihrer Betriebe zur Verfügung. Seit dem 15. Januar 2026 (2. Go-live-Phase) können Sie für Ihren Betrieb Lieferungen und Produkte freiwillig erfassen. Zusätzlich wurden die Programmierschnittstellen sowie die technischen Spezifikation der Programmierschnittstellen live geschaltet. Sie können Erfahrungen im Umgang mit digiFLUX sammeln und Hinweise ans BLW liefern.
31. Januar 2028: Jahresabschluss
Empfohlen – und kundenfreundlich – ist, dass Sie jede Lieferung innerhalb von sieben Tagen erfassen. Dann können Ihre Kundinnen und Kunden die Angaben zeitnah für ihre eigenen Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten weiterverwenden (z.B. ÖLN oder private Labels).
Der empfohlene letzte Termin für das Erfassen von Lieferungen aus dem Vorjahr ist jeweils der 31. Januar.
15. Februar 2028: nachträgliche Lieferungen bestätigen
Die Empfängerinnen und Empfänger Ihrer Lieferungen haben bis am 15. Februar Zeit, sämtliche Lieferungen auf digiFLUX zu prüfen und zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist verbucht digiFLUX mit Ausnahme der Lieferungen von Hof- und Recyclingdünger Ihre Lieferungen automatisch. Nicht-bestätigte Lieferungen werden der Empfängerin oder dem Empfänger automatisch angerechnet.
Das ist der Zeitplan für HODUFLU
31. Januar 2027: Jahresabschluss
Letzte Frist für das Erfassen von Lieferungen aus dem Vorjahr ist der 31. Januar 2027.
15. Februar 2027: nachträgliche Lieferungen bestätigen
Grundsätzlich erfolgt der Jahresabschluss auf digiFLUX immer bis spätestens am 31. Januar des Folgejahres. Nach dem 15. Februar nicht bestätigte Lieferungen von Hof-Recyclingdünger bleiben offen.
Grundsätzlich erfolgt der Jahresabschluss auf digiFLUX immer bis spätestens am 31. Januar des Folgejahres. Dieser wird anschliessend innerhalb von 15 Tagen manuell durch die Empfängerinnen und Empfänger bestätigt. Nach Ablauf dieser Frist verbucht digiFLUX nicht-bestätigte Lieferungen automatisch.
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