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digiFLUX: Einführungsphase mit vereinfachter Mitteilungspflicht

In den letzten Wochen hat das BLW mehrere Sitzungen mit Vertretern der Landwirtschaft, des Handels und weiteren Meldepflichtigen durchgeführt und deren Anliegen bezüglich der Mitteilungspflicht aus der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» entgegengenommen. Resultat dieses intensiven Austauschs ist, dass die Einführung dieser Mitteilungspflicht um ein Jahr verschoben und für die Pflanzenschutzmittel-Anwender vereinfacht wird.

Mitteilungspflicht des Handels mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter

Die Einführung der Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln wird um ein Jahr verschoben und tritt neu im Jahr 2026 in Kraft, gemeinsam mit dem Handel mit Nährstoffen. Bis dann wird die Zeit dazu genutzt, um die Webanwendung digiFLUX sowie die Möglichkeiten zur automatisierten Datenübermittlung mit ausgewählten Akteuren des Handels zu testen und weiterzuentwickeln. Der Handel erhält damit frühzeitig die nötigen technischen Grundlagen, um sich auf die Mitteilungspflicht optimal vorzubereiten.

Mitteilungspflicht der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Auch die Einführung der Mitteilungspflicht für berufliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln wird um ein Jahr verschoben und tritt neu im Jahr 2027 in Kraft.  Die zusätzliche Zeit steht den künftigen Nutzenden von digiFLUX zur Verfügung, um sich mit der Webanwendung vertraut zu machen und die unkomplizierte Datenübermittlung einzurichten. Beispielsweise kann ein privater Softwareanbieter eines digitalen Feldkalenders die Programmierschnittstellen zu digiFLUX etablieren und testen.

Ab Anfang 2027 gilt während einer dreijährigen Einführungsphase für die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln eine vereinfachte Mitteilungspflicht auf Betriebsebene. Es wird nur der Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln pro Jahr und pro Betrieb betrachtet. Berufliche Anwender und Anwenderinnen müssen damit einzig die gemeldeten Lieferungen des Handels akzeptieren oder ablehnen und bis zum Stichtag am 31. Januar jährlich den Lagerbestand erfassen. Das gibt den Landwirtschaftsbetrieben und den übrigen Mitteilungspflichtigen die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen auf digiFLUX vertraut zu machen.

Parallel dazu besteht die Möglichkeit, auf Parzellenebene bereits die Angaben zur Kultur, zum Anwendungsdatum und zur behandelten Fläche – inklusive Ortsbezug – gemäss Bericht der WAK-S (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats) für Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln zu erfassen. Das geschieht auf freiwilliger Basis und betrifft sowohl die Landwirtschaft als auch Grünanlagen und Infrastrukturen. Zur Entlastung der Landwirtschaft wird die Handhabung auf digiFLUX den Aufzeichnungspflichten des Vollzugs der Direktzahlungen angeglichen. Zudem werden den Landwirtschaftsbetrieben und den übrigen Mitteilungspflichtigen bereits vorhandene Daten automatisch zur Verfügung gestellt. Dazu zählen zum Beispiel die Flächen- und Kulturdaten aus den kantonalen Agrarinformationssystemen.

Während der Einführungsphase wird geprüft, ob nach den drei Jahren noch Bedarf für die vereinfachte Meldepflicht auf Betriebsebene besteht, und falls ja, ob es für eine unbefristete Weiterführung eine Anpassung der heutigen Rechtsgrundlage bräuchte.

Das Projekt «Webanwendung digiFLUX»

Ziel der Webanwendung digiFLUX ist, den Landwirtschaftsbetrieben, Grünanlagen- und Infrastrukturbetreibern sowie Handelsunternehmen eine nutzerfreundliche Lösung für die Erfüllung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll die administrative Entlastung durch das «Once-only Prinzip» gestärkt werden. Das heisst, dass Daten nur einmal erfasst und mehrfach verwendet werden können. Das unterstützt auch die Digitalisierung in der Landwirtschaft.

Dank automatisiertem Datenaustausch wird der Aufwand für die Mitteilungspflicht minimiert. Zum Beispiel werden die für die Erfüllung der Mitteilungspflicht notwendigen, bereits vorhandenen Daten zu Flächen und Kulturen aus den kantonalen Agrarinformationssystemen direkt verknüpft. Der Datenbezug aus weiteren Systemen mit vergleichbaren Daten ausserhalb der Landwirtschaft ist in Prüfung. Zudem werden die Daten aus der Mitteilungspflicht des Handels über Programmierschnittstellen für jeden mitteilungspflichtigen Betrieb in digiFLUX zur Verfügung gestellt. Die bereits bisher obligatorischen Aufzeichnungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Direktzahlungen (zum Beispiel im Feldkalender) werden durch digiFLUX ersetzt. So werden doppelt geführte Aufzeichnungen ausgeschlossen.

Wie seit Projektstart wird die Praxis bei der Entwicklung der Webanwendung digiFLUX weiterhin stark beteiligt. Damit kann gewährleistet werden, dass eine intuitive und nutzerfreundliche Webanwendung entsteht. Die Softwareentwicklung von digiFLUX wird alle Funktionen so umsetzen, dass in der Einführungsphase sämtliche entscheidenden Elemente für die angestrebte Vereinfachung zur Verfügung stehen. Dazu zählt zum Beispiel die Erfassung der Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit Flächen- und Ortsbezug auf freiwilliger Basis. Gleichzeitig wird das BLW den höchstmöglichen Datenschutz und ebensolche Datensicherheit gewährleisten. Die auf digiFLUX erfassten Daten werden vor unberechtigten Zugriffen optimal geschützt.