Wer kann digiFLUX nutzen?

Wer Pflanzenschutzmittel beruflich einsetzt, kann seine Lieferungen und Lagerbestände freiwillig in digiFLUX erfassen. Dadurch können die Daten für das betriebliche Management genutzt und der Jahresverbrauch von Pflanzenschutzmitteln einfach nachvollzogen werden.zu den beruflichen Anwendern zählen unter anderem die Land- und Forstwirtschaft sowie Infrastruktur- und Grünanlagenbetreibende – also zum Beispiel Gemeinden, Kantone, Bund, Verkehrsbetriebe oder Golfplätze.

Für Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Kraftfuttermittel ist die Nutzung von digiFLUX freiwillig. Für Hof- und Recyclingdünger ist die Erfassung in digiFLUX obligatorisch.

Hinweis: Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Kolly 26.3809 soll für Pflanzenschutzmittel, Kraftfuttermittel und Mineraldünger bis zum Inkrafttreten der Gesetzesanpassung auf eine verpflichtende Nutzung verzichtet werden. Vorbehältlich der Verabschiedung der angepassten ISLV durch den Bundesrat soll kann digiFLUX ab den 1.1.27 in diesen Bereichen freiwillig genutzt werden

Um diese Produkte geht es

In digiFLUX können Lieferungen für folgende Produkte erfasst werden:

  • PSM-Produkte basierend auf chemischen Stoffen,Mikroorganismen, Makroorganismen und Grundstoffe
  • Stickstoff- (N) und Phosphorhaltige (P) Dünger
  • Hof- und Recyclingdünger (Umstellung von HODUFLU auf digiFLUX); für diese ist die Erfassung in digiFLUX obligatorisch
  • Futtermittel insb. Stickstoff- (Rohprotein) oder phosphorhaltige Kraftfutter

Produktkatalog

Die relevanten Produkte werden im digiFLUX-Produktkatalog zusammengefasst. Dazu werden laufend Daten aus bestehenden Produktkatalogen bezogen:

  • Die Quelle aller Pflanzenschutzmittelprodukte ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis InfoFito des BLV.
  • Für Dünger ist das offizielle Produkteregister Chemikalien RPC massgebend.
  • Für Hof- und Recyclingdünger sind die vorgegebenen Standardprodukte oder die betriebsspezifisch berechneten bzw. analysierten Produkte massgebend.
  • Kraftfutter müssen von Handel und Industrie vor der Mitteilung der ersten Lieferung im Produktkatalog von digiFLUX erfasst werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Das ist der Zeitplan

1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2026: Pionierphase

Seit dem 1. Juli 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihren landwirtschaftlichen Betrieb zu registrieren.
Seit dem 15. Januar 2026 (2. Go-live-Phase) können Sie Lieferungen prüfen – sofern Sie von Händlerinnen und Händlern Lieferungen erhalten. Zusätzlich wurden die Programmierschnittstellen sowie die technischen Spezifikation der Programmierschnittstellen live geschaltet. Sie können Erfahrungen im Umgang mit digiFLUX sammeln und Hinweise ans BLW liefern.

31. Januar 2028: Jahresabschluss

Bis zum 31. Januar können Händler Lieferungen von PSM, Dünger und Kraftfutter aus dem Vorjahr eingeben. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie zudem den Lagerbestand von PSM per Ende des Vorjahrs erfassen. Um den Aufwand zu minimieren, erledigen Sie das am besten bei der Erhebung des Inventars für den jährlichen Buchhaltungsabschluss.

Es ist für Sie von Vorteil, wenn ihre Händlerin oder Ihr Händler Ihre Lieferungen innerhalb von sieben Tagen erfasst. Vom Handel zeitnah erfasste Daten können Sie zur effizienten Erfüllung weiterer betrieblicher Aufzeichnungspflichten weiterverwenden (z.B. ÖLN oder private Labels).

15. Februar 2028: nachträgliche Lieferungen bestätigen

Sie haben bis am 15. Februar Zeit, sämtliche Lieferungen von PSM, Düngern und Kraftfutter des Vorjahrs auf digiFLUX zu bestätigen und allfällige Korrekturen anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist verbucht digiFLUX mit Ausnahme der Lieferungen von Hof- und Recyclingdünger die noch nicht bestätigten Lieferungen automatisch und rechnet sie Ihrem Konto an.

Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet.

Das ist der Zeitplan für HODUFLU

31. Januar 2027: Jahresabschluss
Letzte Frist für das Erfassen von Lieferungen aus dem Vorjahr ist der 31. Januar 2027.

15. Februar 2027: nachträgliche Lieferungen bestätigen
Die Empfängerinnen und Empfänger Ihrer Lieferungen haben bis am 15. Februar 2027 Zeit, sämtliche Lieferungen auf digiFLUX zu prüfen und zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist verbucht digiFLUX Ihre Lieferungen automatisch. Nicht-bestätigte Lieferungen werden der Empfängerin oder dem Empfänger automatisch angerechnet.

Grundsätzlich erfolgt der Jahresabschluss auf digiFLUX immer bis spätestens am 31. Januar des Folgejahres. Dieser wird anschliessend innerhalb von 15 Tagen manuell durch die Empfängerinnen und Empfänger bestätigt. Nach Ablauf dieser Frist verbucht digiFLUX nicht-bestätigte Lieferungen automatisch.

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