Das Parlament hat 2021 eine Mitteilungspflicht für den Verbrauch und Handel von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Auslöser waren die abgelehnten Volksinitiativen für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung (Trinkwasserinitiative) und für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizid-Initiative).
Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW in enger Absprache mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern die webbasierte Softwarelösung digiFLUX.
Ab2027 erfassen alle, die mit Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen handeln, ihre Lieferungen auf digiFLUX. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt können die Empfängerinnen und Empfänger diese Lieferungen digital bestätigen. Für den Bereich Hof- und Recyclingdünger ersetzt digiFLUX ab Juni 2026 das bisherige Programm HODUFLU. Zu dieser Umstellung gibt es hier weitere Informationen.
Alle die Pflanzenschutzmittel beruflich einsetzen, müssen einmal jährlich ihren PSM-Lagerbestand erfassen. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet.
Die Pionierphase ab 1. Juli 2025 dient dazu, dass Sie Erfahrungen im Umgang mit digiFLUX sammeln und Hinweise ans BLW liefern können.
digiFLUX ist am 15. Januar 2026 planmässig produktiv gestartet. Die webbasierte Softwarelösung hält ab sofort alle Funktionen bereit, die für die ab 2027 geltende Mitteilungspflicht erforderlich sind. Nutzerinnen und Nutzer haben damit ein Jahr lang Zeit, digiFLUX umfassend zu testen und sich mit den Abläufen vertraut zu machen.
Am 15. Januar 2026 hat sich der Funktionsumfang von digiFLUX erweitert. Nach dieser zweiten Go-Live-Phase werden erste Handelsprodukte im digiFLUX-Produktkatalog verfügbar sein, sodass Sie die Prozesse der Lieferungsmeldung in der Anwendung konkret testen können – sei es über die Benutzeroberfläche, via Datei-Upload oder über die Schnittstelle.
Die auf digiFLUX erfassten Daten unterstehen dem Datenschutzgesetz (DSG). Das heisst: Das BLW sammelt, bearbeitet und gibt diese Daten nur weiter, wenn dafür eine explizite Gesetzesgrundlage besteht. Wenn Sie auf digiFLUX zusätzlich Daten ausserhalb der Mitteilungspflicht erfassen (z.B. für Labelorganisationen), erfolgt die Weitergabe nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Datenschutz
Auf digiFLUX gesammelte Daten unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit der Bundesverwaltung.
Sie können digiFLUX nur mit einem persönlichen Benutzerlogin verwenden. Der Zugang zu Ihren Daten ist mit einem Passwort und einer Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt.
Geben Sie Ihre Logindaten aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weiter. Falls weitere Personen wie Mitarbeitende oder Beratende auf digiFLUX zugreifen müssen, können Sie ihnen auf digiFLUX eine entsprechende Berechtigung erteilen. Berechtigungen können jederzeit wieder entzogen werden.
Wer kann meine Daten einsehen?
Nur Sie haben Zugriff auf Ihre eigenen Daten. Daten anderer Nutzenden sind für Sie nicht einsehbar.
Daten, die via Öffentlichkeitsgesetz angefordert werden, sind hoch aggregiert und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen zu.
Als Händlerin oder Händler sehen Sie nur Ihre eigenen Produkte und Lieferungen. Produkte und Lieferungen anderer Unternehmen – auch an gemeinsame Kunden – sind für Sie nicht einsehbar.
Als Kundin oder Kunde sehen Sie nur Lieferungen, die Sie erhalten haben. Lieferungen Ihrer Händlerin oder Ihres Händlers an andere Kundinnen und Kunden sehen Sie nicht.
Sie können Ihre Daten Drittpersonen oder externen Stellen zugänglich machen und diesen Zugriff jederzeit einschränken oder entziehen.
Die kantonalen Vollzugsbehörden erhalten ausschliesslich Zugriff auf Daten, die sie für ihren Zuständigkeitsbereich benötigen, und nur wenn ein gesetzlicher Auftrag besteht.
Bundesstellen erhalten Zugriff ausschliesslich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.