Wie können ausländische Düngerlieferungen in die Schweiz gemeldet werden?
Schliesslich ist auch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in den Vollzug eingebunden. Art. 39 DüV sieht vor, dass das BAZG risikobasiert kontrolliert, ob eingeführte Dünger den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Verdacht auf Verstösse kann das BAZG die Ware vorläufig sicherstellen und an die zuständigen Vollzugsbehörden übergeben.