Ab welchen Mengengrenzen müssen Nährstoffverkäufe in digiFLUX gemeldet werden?
Für Dünger und Futtermittel dienen die in den jeweiligen Verordnungen (Art. 29 DüV/ Art. 47a FMV) genannten Richtwerte als Orientierung («Bagatellgrenze»): Mengen bis höchstens 105 kg Stickstoff und 15 kg Phosphor pro Kalenderjahr gelten als Kleinstmengen und müssen nicht gemeldet werden – sofern keine Pflicht im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises besteht (ÖLN, gemäss Artikel 11 der Direktzahlungsverordnung). Für die Beurteilung auf Ebene Einzellieferung wird derzeit ein praxisnaher Richtwert erarbeitet.