digiFLUX ist am 15. Januar 2026 planmässig produktiv gestartet. Die webbasierte Softwarelösung hält ab sofort alle Funktionen bereit, die für die ab 2027 geltende Mitteilungspflicht erforderlich sind. Nutzerinnen und Nutzer haben damit ein Jahr lang Zeit, digiFLUX umfassend zu testen und sich mit den Abläufen vertraut zu machen.
Am 15. Januar 2026 hat sich der Funktionsumfang von digiFLUX erweitert. Nach dieser zweiten Go-Live-Phase werden erste Handelsprodukte im digiFLUX-Produktkatalog verfügbar sein, sodass Sie die Prozesse der Lieferungsmeldung in der Anwendung konkret testen können – sei es über die Benutzeroberfläche, via Datei-Upload oder über die Schnittstelle.
Seit Juli 2025 können Handelsunternehmen digiFLUX im Rahmen einer Pionierphase nutzen und erste Erfahrungen sammeln. Ziel ist, dass alle Pflanzenschutzmittel- und Düngerprodukte, die in der Schweiz als verpackte Einheiten mit GTIN/EAN (z.B. Kanister, Säcke, Kartons) in den Handel gelangen, bereits während dieser Pionierphase im digiFLUX-Produktkatalog verfügbar sind.
Wir bitten Sie, Ihre Kundinnen und Kunden – d. h. Handelsunternehmen, die Ihre Produkte führen – bei der Umsetzung dieser Pflicht zu unterstützen. Ihre Mitwirkung ist freiwillig, erleichtert jedoch Ihren Handelspartnern die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erheblich und reduziert deren administrativen Aufwand.
Um Ihnen einen möglichst praxisnahen Einblick bieten zu können, haben wir entschieden, die Veranstaltung vom 28. August 2025 auf den 3. Februar 2026 zu verschieben.
Die für den Handel angekündigte Pionierphase von digiFLUX ist am 1. Juli 2025 erfolgreich gestartet. Für Landwirtinnen und Landwirte war sie für den 1. September 2025 vorgesehen und darum technisch noch nicht eingerichtet.
Aufgrund des grossen Interesses, prüft das BLW nun, ob die Anmeldung von Landwirtinnen und Landwirte bereits in den nächsten Wochen erfolgen kann.
Nutzerinnen und Nutzer können die Webanwendung während rund anderthalb Jahren testen. Denn die eigentliche Mitteilungspflicht für den Handel wird mit jener für Verbraucherinnen und Verbraucher zusammengelegt und tritt neu ab dem 1. Januar 2027 in Kraft.
digiFLUX geht in mehreren Etappen live. Hier erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine Übersicht, ab wann sie welche Funktionen ausprobieren können.
Wie man sich mit digiFLUX verbindet und was die ersten wichtigen Schritte sind, erklärte das Bundesamt für Landwirtschaft im Rahmen der dritten Online-Infoveranstaltung zu digiFLUX.
Die Infoveranstaltung kann hier in voller Länge nachgeschaut werden.
Im Sommer 2025 beginnt die digiFLUX-Pionierphase. Am 27. März präsentierte das Projektteam zwei Neuerungen, welche die Erfüllung der Mitteilungspflicht für den Handel weiter vereinfachen. Sie betreffen die Lieferung von Stückgut und die Lieferung an noch nicht registrierte Abnehmer.
Die Infoveranstaltung kann hier in voller Länge nachgeschaut werden.
Im September 2024 wurde digiFLUX im Rahmen eines Nutzertestings auf Herz und Nieren geprüft. Das Ziel dabei war, die Benutzerfreundlichkeit der Webanwendung sicherzustellen und diese vor dem geplanten Rollout im Jahr 2025 weiter zu optimieren.
Ausgewählte Handelsunternehmen arbeiten in den kommenden Monaten eng mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zusammen, um digiFLUX im Interesse der Branche mitzugestalten. Eine solche Partnerin ist die Blumenbörse Schweiz – die grösste Anbieterin von Schnittblumen und Topfpflanzen in der Schweiz. In Rothrist fand der Kick-off zum Pilotprojekt statt.
Der Online-Infoanlass richtet sich an Unternehmen und Personen, die Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Kraftfutter verkaufen oder solche Produkte weitergeben.
Auswirkungen auf die Mitteilungspflicht bei digiFLUX
Der Bundesrat hat ein Landwirtschafts-Verordnungspaket verabschiedet, das auch Konsequenzen für digiFLUX hat: Es begrenzt die Mitteilungspflicht auf bestimmte Produkte und schafft für in- und ausländische Unternehmen gleich lange Spiesse.
Die Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe soll einfach, verständlich und effizient sein. Dafür hat der Bundesrat nun im Rahmen eines Landwirtschafts-Verordnungspakets punktuelle Anpassungen beschlossen. Für digiFLUX entscheidend sind primär die Änderungen in der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV). Sie haben drei Ziele: Begrenzung der Mitteilungspflicht auf das Wesentliche, administrative Entlastung sowie Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen.
Das Ergebnis der Prüfung der Rechtsgrundlagen für eine vereinfachte Mitteilungspflicht, die am 6. Mai 2024 angekündigt wurde, liegt vor.
Das entsprechende unabhängige Rechtsgutachten von Prof. Dr. Nadja Braun Binder, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Basel, das auch die Rechtsgrundlagen für die Lieferung von Kraftfutter und Dünger analysiert, finden Sie hier.
An einem zweistündigen Online-Infoanlass konnten sich Handelsunternehmen ein detailliertes Bild von digiFLUX machen: Wie sieht die Webanwendung genau aus, wie funktionieren die Schnittstellen, und wie können sich Unternehmen jetzt schon vorbereiten und mitwirken?
Der Handel ist die erste mitteilungspflichte Nutzergruppe. Dazu zählen Unternehmen, die Dünger, Kraftfutter oder Pflanzenschutzmittel vertreiben. Die Pflicht, Lieferungen zu erfassen, tritt 2026 in Kraft.
Hier können Sie die Aufzeichnung des Anlasses ansehen und die Folienpräsentationen herunterladen.
Am 17. September 2024 hat der Nationalrat die Motion Kolly – 24.3078 «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von Digiflux für Landwirtschaftsbetriebe» angenommen. Die Motion bezweckt die Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von digiFLUX für Landwirtschaftsbetriebe. Der Motionär, Nicolas Kolly, bekräftigte in der Debatte: «[…] Meine Motion hat keinen Einfluss auf die erforderlichen Daten, da die Mitteilungspflicht für den Handel bestehen bleibt».
Der Ständerat wird das Geschäft als zweite Instanz behandeln. Falls auch der Ständerat die Motion annimmt, werden die Anforderungen an das Projekt digiFLUX neu beurteilt. Das BLW wartet daher auf den Entscheid im Ständerat und entwickelt das Projekt digiFLUX vorerst wie geplant weiter.
In den letzten Wochen hat das BLW mehrere Sitzungen mit Vertretern der Landwirtschaft, des Handels und weiteren Meldepflichtigen durchgeführt und deren Anliegen bezüglich der Mitteilungspflicht aus der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» entgegengenommen. Resultat dieses intensiven Austauschs ist, dass die Einführung dieser Mitteilungspflicht um ein Jahr verschoben und für die Pflanzenschutzmittel-Anwender vereinfacht wird.
Wird ersetzt durch die Newsmeldung vom 6. Mai 2024. Das BLW ist an der Umsetzung des Systems digiFLUX gemäss dem Auftrag des Parlaments im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 19.475. Bei diesen Arbeiten findet ein intensiver Austausch mit den verschiedenen Akteuren statt, die in Zukunft mit digiFLUX arbeiten werden. In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass eine gewisse Unzufriedenheit entstanden ist. Bedenken hinsichtlich der Komplexität sowie Unstimmigkeiten über den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung standen dabei im Mittelpunkt. Diese Anliegen nimmt das BLW sehr ernst.
Lukas Rohrer ist Gemüsebauer aus Belp. Ein Team von digiFLUX-Entwicklerinnen und -Entwicklern hat ihn auf seinem Hof besucht, um aus erster Hand zu erfahren, wie betriebliche Abläufe aussehen und Pflanzenschutzmittelanwendungen heute schon aufgezeichnet werden. So fliessen die Bedürfnisse der Landwirtschaft in die digiFLUX-Entwicklung mit ein.
Bauernhof statt Büro: Um wertvolle Eindrücke aus der Praxis zu sammeln, besuchte ein Team von digiFLUX-Entwicklerinnen und -Entwicklern den Gemüsehof von Lukas Rohrer in Belp. Aus erster Hand erfuhren sie dabei, wie der Landwirt Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln heute handhabt und aufzeichnet. Und was ihm bei der künftig komplett digitalen Lösung wichtig ist.