Wie sind Lieferungen an Dienstleister zu handhaben, die keine eigenen Flächen bewirtschaften, aber im Auftrag Dritter Betriebsmittel anwenden?
Dienstleister, die im Auftrag Dritter PSM oder Dünger einsetzen, gelten als Anwender und nicht als Zwischenhändler. Lieferungen an sie werden daher wie Lieferungen an andere Anwender erfasst.