Welche Lieferungen kann eine Kontrollorganisation einsehen?
Kontrollorganisationen können nur diejenigen Daten einsehen, die für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags nötig sind. Bei freiwilligen Meldungen sowie Meldungen von Hof- und Recyclingdüngern sind das die Angaben zu Produkt, Menge, Empfänger, Abgeber und Status.