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Garantiert das BLW den Datenschutz, wenn Futtermühlen Daten einzelner Landwirtschaftsbetriebe melden?

Das BLW stellt sicher, dass der Datenschutz eingehalten wird: Einzelbetriebliche Daten werden ausschliesslich für gesetzlich vorgesehene Vollzugsaufgaben an Bundes- oder Kantonsbehörden weitergegeben. Jede Weitergabe erfolgt einzelfallbezogen und gestützt auf eine entsprechende Datennutzungsvereinbarung. Eine Nutzung oder Weitergabe für andere Zwecke (z. B. Statistik oder Monitoring) erfolgt nur in aggregierter oder pseudonymisierter Form, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Landwirtschaftsbetriebe möglich sind.