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Welche Lieferungen kann eine Kontrollorganisation einsehen?

Kontrollorganisationen können nur diejenigen Daten einsehen, die für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags nötig sind. Bei freiwilligen Meldungen sowie Meldungen von Hof- und Recyclingdüngern sind das die Angaben zu Produkt, Menge, Empfänger, Abgeber und Status.