Wann muss ich Futtermittellieferungen melden?
Futtermittelunternehmen melden nur die Abgabe von Kraftfutter an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter (Endverbraucher). Die Abgabe von Kraftfutter an Futtermittelhersteller, Wiederverkäufer oder andere Zwischenhändler fällt nicht unter die Mitteilungspflicht.