Zurück

digiFLUX: Einführungsphase mit vereinfachter Mitteilungspflicht

In den letzten Wochen hat das BLW mehrere Sitzungen mit Vertretern der Landwirtschaft, des Handels und weiteren Meldepflichtigen durchgeführt und deren Anliegen bezüglich der Mitteilungspflicht aus der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» entgegengenommen. Resultat dieses intensiven Austauschs ist, dass die Einführung dieser Mitteilungspflicht um ein Jahr verschoben und für die Pflanzenschutzmittel-Anwender vereinfacht wird.

Mitteilungspflicht des Handels mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter

Die Einführung der Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln wird um ein Jahr verschoben und tritt neu im Jahr 2026 in Kraft, gemeinsam mit dem Handel mit Nährstoffen. Bis dann wird die Zeit dazu genutzt, um die Webanwendung digiFLUX sowie die Möglichkeiten zur automatisierten Datenübermittlung mit ausgewählten Akteuren des Handels zu testen und weiterzuentwickeln. Der Handel erhält damit frühzeitig die nötigen technischen Grundlagen, um sich auf die Mitteilungspflicht optimal vorzubereiten.

Mitteilungspflicht der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Auch die Einführung der Mitteilungspflicht für berufliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln wird um ein Jahr verschoben und tritt neu im Jahr 2027 in Kraft.  Die zusätzliche Zeit steht den künftigen Nutzenden von digiFLUX zur Verfügung, um sich mit der Webanwendung vertraut zu machen und die unkomplizierte Datenübermittlung einzurichten. Beispielsweise kann ein privater Softwareanbieter eines digitalen Feldkalenders die Programmierschnittstellen zu digiFLUX etablieren und testen.

Anfang 2027 startet eine dreijährige Einführungsphase für die Erfassung der beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In dieser Zeit gilt eine vereinfachte Mitteilungspflicht. Diese betrachtet nur den Pflanzenschutzmittel-Verbrauch pro Jahr und pro Betrieb. Berufliche Anwender und Anwenderinnen müssen nur die vom Handel auf digiFLUX gemeldeten Lieferungen akzeptieren oder ablehnen und jährlich den Lagerbestand erfassen (bis zum Stichtag am 31. Januar). Das gibt allen Mitteilungspflichtigen die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen auf digiFLUX vertraut zu machen.

Parallel dazu besteht die Möglichkeit, bereits die Pflanzenschutzmittelanwendungen auf Parzellenebene freiwillig zu erfassen, gemäss Bericht der WAK-S (Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats). Auch hierfür ist eine Pionierphase vorgesehen. Sie startet 2026.

Zur Entlastung der Landwirtschaft wird die Handhabung auf digiFLUX den Aufzeichnungspflichten des heutigen Agrarvollzugs angeglichen. Zudem werden den Landwirtschaftsbetrieben und den übrigen Meldepflichtigen bereits vorhandene Daten automatisch zur Verfügung gestellt. Dazu zählen zum Beispiel die Flächen- und Kulturdaten aus den kantonalen Agrarinformationssystemen.

Es wird geprüft, ob für eine unbefristete Fortführung der vereinfachten Mitteilungspflicht nach der dreijährigen Einführungsphase eine Anpassung der Rechtsgrundlage erforderlich ist.

Das Projekt «Webanwendung digiFLUX»

Ziel der Webanwendung digiFLUX ist, den Landwirtschaftsbetrieben, Grünanlagen- und Infrastrukturbetreibern sowie Handelsunternehmen eine nutzerfreundliche Lösung für die Erfüllung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll die administrative Entlastung durch das «Once-only Prinzip» gestärkt werden. Das heisst, dass Daten nur einmal erfasst und mehrfach verwendet werden können. Das unterstützt auch die Digitalisierung in der Landwirtschaft.

Dank automatisiertem Datenaustausch wird der Aufwand für die Mitteilungspflicht minimiert. Zum Beispiel werden die für die Erfüllung der Mitteilungspflicht notwendigen, bereits vorhandenen Daten zu Flächen und Kulturen aus den kantonalen Agrarinformationssystemen direkt verknüpft. Der Datenbezug aus weiteren Systemen mit vergleichbaren Daten ausserhalb der Landwirtschaft ist in Prüfung. Zudem werden die Daten aus der Mitteilungspflicht des Handels über Programmierschnittstellen für jeden mitteilungspflichtigen Betrieb in digiFLUX zur Verfügung gestellt. Die bereits bisher obligatorischen Aufzeichnungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Direktzahlungen (zum Beispiel im Feldkalender) werden durch digiFLUX ersetzt. So werden doppelt geführte Aufzeichnungen ausgeschlossen.

Wie seit Projektstart wird die Praxis bei der Entwicklung der Webanwendung digiFLUX weiterhin stark beteiligt. Damit kann gewährleistet werden, dass eine intuitive und nutzerfreundliche Webanwendung entsteht. Die Softwareentwicklung von digiFLUX wird alle Funktionen so umsetzen, dass in der Einführungsphase sämtliche entscheidenden Elemente für die angestrebte Vereinfachung zur Verfügung stehen. Dazu zählt zum Beispiel die Erfassung der Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit Flächen- und Ortsbezug auf freiwilliger Basis. Gleichzeitig wird das BLW den höchstmöglichen Datenschutz und ebensolche Datensicherheit gewährleisten. Die auf digiFLUX erfassten Daten werden vor unberechtigten Zugriffen optimal geschützt.