Das Parlament hat 2021 eine Mitteilungspflicht für den Verbrauch und Handel von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Auslöser waren die abgelehnten Volksinitiativen für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung (Trinkwasserinitiative) und für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizid-Initiative).
Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW in enger Absprache mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern die webbasierte Softwarelösung digiFLUX.
Ab2027 erfassen alle, die mit Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen handeln, ihre Lieferungen auf digiFLUX. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt können die Empfängerinnen und Empfänger diese Lieferungen digital bestätigen. Für den Bereich Hof- und Recyclingdünger ersetzt digiFLUX ab Juni 2026 das bisherige Programm HODUFLU. Zu dieser Umstellung gibt es hier weitere Informationen.
Alle die Pflanzenschutzmittel beruflich einsetzen, müssen einmal jährlich ihren PSM-Lagerbestand erfassen. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet.
Die Pionierphase ab 1. Juli 2025 dient dazu, dass Sie Erfahrungen im Umgang mit digiFLUX sammeln und Hinweise ans BLW liefern können.
Erste Schritte
1. Zugang via Agate
Der Zugang zu digiFLUX erfolgt über das Portal Agate. Wer bereits über ein Agate-Login verfügt, kann seine bestehenden Zugangsdaten nutzen.
Wer sich neu für das Agate-Portal registrieren muss, findet hier eine ausführliche Anleitung dazu. Wichtig: Jede Person, die mit digiFLUX arbeitet, braucht ein eigenes Agate-Login.
2. Standort(e) registrieren und Berechtigungen erteilen
Wenn Sie sich zum ersten Mal in digiFLUX einloggen, wählen Sie als erstes Ihren Standort aus (entspricht ihrem Betrieb oder Unternehmen). Zur Überprüfung Ihrer Identität erhalten Sie anschliessend per Post einen Brief an die Adresse des ausgewählten Standorts. Wichtiger Hinweis: Der Brief wird an die im Betriebs- und Unternehmensregister des Bundesamts für Statistik hinterlegt Adresse gesendet. Sobald Sie den darin enthaltenen Verifizierungscode in digiFLUX eingeben, ist die Registrierung abgeschlossen. Auf die gleiche Weise können Sie weitere Standorte registrieren – etwa falls Ihr Unternehmen mehrere Niederlassungen hat.
Fügen Sie Ihrem Standort respektive Ihren Standorten alle Personen hinzu, die am jeweiligen Standort mit digiFLUX arbeiten sollen. Damit der Datenschutz gewährleistet ist, brauchen alle Ihre Mitarbeitenden ein eigenes Agate-Login. Ihnen stehen verschiedene Berechtigungsprofile zur Verfügung – Sie entscheiden also selber, wer nur eine Leseberechtigung hat, wer Lieferungen verwalten oder wer als Ihr Stellvertreter respektive Ihre Stellvertreterin agieren darf.
Die einzelnen Schritte werden im folgenden Video erklärt.
Mit digiFLUX arbeiten
Lieferungen erfassen
Sie haben drei Möglichkeiten, um Lieferungen zu erfassen: einzeln, gesammelt (via Datei Upload) und automatisiert (via API Programmierschnittstelle).
Einzelerfassung: Die folgenden Videos zeigen, wie Sie einzelne Lieferungen direkt in der Webanwendung digiFLUX erfassen. Diese Möglichkeit eignet sich besonders für kleinere Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe.
Spezialfall:Falls Sie den Empfänger Ihrer Lieferung nicht im System finden, können Sie die Lieferung temporär erfassen.
Datei Upload: Sie können Lieferungen gesammelt erfassen. Nutzen Sie dazu eine Excel-Datei. Eine Vorlage und eine Beispieldatei können Sie hier herunterladen. Das folgende Video führt Sie durch den gesamten Vorgang.
Automatisierte Erfassung: Eine Programmierschnittstelle (API) erlaubt den automatisierten Datentransfer direkt aus einem Drittsystem, zum Beispiel einer Handelssoftware (ERP) oder einer Farmmanagementsoftware (FMIS). Sie erfassen die Handelstransaktionen in Ihrem eigenen System, die relevanten Angaben werden automatisch an digiFLUX übermittelt. Wie das funktioniert, zeigt das folgende Video (auf Englisch).
Ausführlichere Informationen (auf Englisch) zu den Programmierschnittstellen finden Sie in den technischen Prozessbeschreibungen und Beschreibungen zu einzelnen Services (API) im GitHub BLW/digiFLUX Core.
Lieferungen stornieren
Falls Ihnen beim Erfassen einer Lieferung ein Fehler unterlaufen ist, können Sie Lieferungen stornieren. Der Prozess wird im folgenden Video erklärt.
Lieferungen bestätigen
Als Empfängerin oder Empfänger von Lieferungen müssen Sie den Erhalt bestätigen. Dies geschieht direkt in digiFLUX oder in einer externen Software (z.B. einer Farmmanagementsoftware) mit entsprechender Schnittstelle. Das folgende Video zeigt, wie Sie Lieferungen einzeln bestätigen – oder ablehnen, falls etwas mit der Lieferung nicht stimmt.
digiFLUX ermöglicht eine automatische Bestätigung von Lieferungen – entweder sofort oder nach einer Frist von 15 Tagen. Im folgenden Video wird erklärt, wie Sie die Einstellungen anpassen.
Lieferungen retournieren
Bereits akzeptierte Lieferungen können retourniert werden. Das System digiFLUX erstellt in diesem Fall eine Lieferung in umgekehrter Richtung – vom Empfänger zurück an den Absender. Wie das geht, zeigt das folgende Video.
Lagerbestand erfassen
Die Erfassung des Lagerbestands von Pflanzenschutzmitteln ist – vorbehaltlich der Verabschiedung des Verordnungspakets 2026 durch den Bundesrat (4. Quartal 2026) – freiwillig. Nährstoffe können freiwillig erfasst werden. Der Verbrauch wird berechnet, indem der Lagerbestand von den eigegangenen Lieferungen abgezogen wird. Stichtag ist jeweils der 31. Dezember.
Einen Überblick über sämtliche Funktionen in digiFLUX liefert Ihnen das Benutzerhandbuch.
WEITERE ANGABEN ERFASSEN (BEI BEDARF)
Je nach Tätigkeitsfeld, Unternehmen oder betriebsspezifischen Bedürfnissen kann es nötig sein, vor- oder nachgelagert einige weitere Schritte auszuführen, um einfach und mühelos mit digiFLUX arbeiten zu können.
Kundendaten erfassen
Dieser Fall ist relevant, falls Sie Ihre Lieferungen gesammelt mit Datei-Upload oder automatisiert über die Schnittstelle erfassen möchten. Damit Lieferungen richtig verbucht werden, müssen Sie den Einträgen in Ihrer Kundenkartei eine digiFLUX-ID (DFLID) zuweisen. So sind alle Ihre Empfängerinnen und Empfänger eindeutig identifizierbar. Das Vorgehen wird im folgenden Video erklärt.
Produkte erfassen
digiFLUX bezieht die Daten zu Dünger- und PSM-Produkten aus bestehenden Datenbanken (RPC für Dünger und InfoFito für PSM). Für Kraftfutterprodukte, neue Hof-Recycling-Düngerprodukte sowie alle Handelsprodukte müssen Produkte jedoch zuerst im Produktkatalog von digiFLUX angelegt werden.
Futtermittel: Für Futtermittel wird mit digiFLUX erstmals eine umfassende Produktdatenbank aufgebaut. Wenn Sie Futtermittel herstellen, müssen Sie diese selber im digiFLUX-Produktekatalog erfassen. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
Datei Upload: Laden Sie eine Liste mit Ihren Produktangaben über das digiFLUX-Support-Portal hoch. Hier finden Sie die Maske zum Upload, eine Dateivorlage sowie die Anleitung.
Einzelerfassung: Tragen Sie Ihre Produkte direkt in der Webanwendung digiFLUX ein. Das folgende Video erklärt, wie sie dabei vorgehen müssen (verfügbar ab Juni 2026).
Hof- und Recyclingdünger: Ihre Hof- und Recyclingdünger können Sie ab Juni 2026 direkt in der Webanwendung digiFLUX erfassen – sobald HODUFLU durch digiFLUX abgelöst wird.
Handelsprodukte: Handelsprodukte, die als Stückgut mit Strichcode (GTIN) vertrieben werden, müssen ebenfalls separat im digiFLUX-Produktekatalog erfasst werden. Dafür zuständig sind die die Erst-Inverkehrbringenden resp. Zulassungsinhaber – also diejenigen, welche den Handel mit Produkten beliefern. Als Händlerinnen und Händler können Sie Ihre Partner gerne bitten, ihre jeweiligen Produkte zeitnah zu erfassen. Dafür steht ihnen ein Datei Upload zur Verfügung.
Testen Sie digiFLUX und alle Funktionen zur Mitteilungspflicht
Testen Sie digiFLUX und alle Funktionen zur Mitteilungspflicht
Am 3. Februar 2026 führte das BLW eine Online-Infoveranstaltung zum zweiten Go-Live von digiFLUX durch. Nutzende profitieren neu von ersten Handelsprodukten im digiFLUX-Produktkatalog, Sie können die Prozesse der Lieferungsmeldung in der Webanwendung konkret testen – sei es über die Benutzeroberfläche, via Datei-Upload oder über die Schnittstelle. Somit stehen per sofort alle Funktionen bereit, die für die ab 2027 geltende Mitteilungspflicht erforderlich sind.
digiFLUX ist am 15. Januar 2026 planmässig produktiv gestartet. Die webbasierte Softwarelösung hält ab sofort alle Funktionen bereit, die für die ab 2027 geltende Mitteilungspflicht erforderlich sind. Nutzerinnen und Nutzer haben damit ein Jahr lang Zeit, digiFLUX umfassend zu testen und sich mit den Abläufen vertraut zu machen.
Die auf digiFLUX erfassten Daten unterstehen dem Datenschutzgesetz (DSG). Das heisst: Das BLW sammelt, bearbeitet und gibt diese Daten nur weiter, wenn dafür eine explizite Gesetzesgrundlage besteht. Wenn Sie auf digiFLUX zusätzlich Daten ausserhalb der Mitteilungspflicht erfassen (z.B. für Labelorganisationen), erfolgt die Weitergabe nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Datenschutz
Auf digiFLUX gesammelte Daten unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit der Bundesverwaltung.
Sie können digiFLUX nur mit einem persönlichen Benutzerlogin verwenden. Der Zugang zu Ihren Daten ist mit einem Passwort und einer Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt.
Geben Sie Ihre Logindaten aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weiter. Falls weitere Personen wie Mitarbeitende oder Beratende auf digiFLUX zugreifen müssen, können Sie ihnen auf digiFLUX eine entsprechende Berechtigung erteilen. Berechtigungen können jederzeit wieder entzogen werden.
Wer kann meine Daten einsehen?
Nur Sie haben Zugriff auf Ihre eigenen Daten. Daten anderer Nutzenden sind für Sie nicht einsehbar.
Daten, die via Öffentlichkeitsgesetz angefordert werden, sind hoch aggregiert und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen zu.
Als Händlerin oder Händler sehen Sie nur Ihre eigenen Produkte und Lieferungen. Produkte und Lieferungen anderer Unternehmen – auch an gemeinsame Kunden – sind für Sie nicht einsehbar.
Als Kundin oder Kunde sehen Sie nur Lieferungen, die Sie erhalten haben. Lieferungen Ihrer Händlerin oder Ihres Händlers an andere Kundinnen und Kunden sehen Sie nicht.
Sie können Ihre Daten Drittpersonen oder externen Stellen zugänglich machen und diesen Zugriff jederzeit einschränken oder entziehen.
Die kantonalen Vollzugsbehörden erhalten ausschliesslich Zugriff auf Daten, die sie für ihren Zuständigkeitsbereich benötigen, und nur wenn ein gesetzlicher Auftrag besteht.
Bundesstellen erhalten Zugriff ausschliesslich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.