Für wen gilt die Mitteilungspflicht?
Die Mitteilungspflicht zum Verbrauch gilt für alle, die Pflanzenschutzmittel, Dünger, Hof- und Recyclingdünger oder Kraftfutter beruflich einsetzen. Dazu zählen unter anderem die Land- und Forstwirtschaft sowie Infrastruktur- und Grünanlagenbetreibende – also zum Beispiel Gemeinden, Kantone, Bund, Verkehrsbetriebe oder Golfplätze.
Um diese Produkte geht es
Die Mitteilungspflicht gilt für:
- PSM-Produkte basierend auf chemischen Stoffen und Mikroorganismen
- Stickstoff- (N) und Phosphorhaltige (P) Dünger
- Hof- und Recyclingdünger
- Kraftfutter
Nicht meldepflichtig sind:
- Grundfutter, dazu gehören die folgenden Einzelfuttermittel inkl. vieler Nebenprodukte:
- Futter von Grünflächen und Streuflächen: frisch, siliert oder getrocknet;
- als Futtermittel angebaute Ackerkulturen, bei denen die ganze Pflanze geerntet wird: frisch, siliert oder getrocknet, ohne Maiskolbenschrot;
- Abgänge und nicht getrocknete oder konzentrierte Nebenprodukte aus der Kartoffel-, Obst- und Gemüseverarbeitung;
- Rübenblätter und frische Rübennass- und Rübenpressschnitzel;
- unverarbeitete Kartoffeln, einschliesslich Sortierabgang;
- frisches Obst, Stroh, Chicorée-Wurzeln.
- Kraftfutter bei Hobbyeinsatz (Futtermittel für Heimtiere)
- Dünger bei Hobbyeinsatz
- PSM mit einer Kennzeichnung «Nichtberufliche Verwendung» bei Hobbyeinsatz
- Makroorganismen (z.B. Nützlinge)
- Grundstoffe
- mit PSM behandeltes Saat- und Pflanzgut
Produktkatalog
Die zu erfassenden Produkte werden im digiFLUX-Produktkatalog zusammengefasst. Dazu werden laufend Daten aus bestehenden Produktkatalogen bezogen:
- Die Quelle aller Pflanzenschutzmittelprodukte ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis InfoFito des BLV.
- Für Dünger ist das offizielle Produkteregister Chemikalien RPC massgebend.
- Für Hof- und Recyclingdünger sind die vorgegebenen Standardprodukte oder die betriebsspezifisch berechneten bzw. analysierten Produkte massgebend.
- Kraftfutter müssen von Handel und Industrie vor der Mitteilung der ersten Lieferung im Produktkatalog von digiFLUX erfasst werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Das ist der Zeitplan
1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2026: Pionierphase
Die Pionierphase beginnt am 1. Juli 2025 (1. Go-live-Phase). In dieser Phase haben Sie die Möglichkeit, Ihren landwirtschaftlichen Betrieb zu registrieren. Ab dem 15. Januar 2026 (2. Go-live-Phase) können Sie Lieferungen prüfen – sofern Sie von Händlerinnen und Händlern Lieferungen erhalten.
1. Januar 2027: Beginn Mitteilungspflicht für Lieferungen
Ab Januar 2027 müssen Sie Ihren Betrieb registrieren und PSM-, Dünger- und Kraftfutter-Lieferungen bestätigen. Wir empfehlen aber, sich im Verlauf von 2026 auf digiFLUX zu registrieren.
31. Januar 2028: Jahresabschluss
Bis zum 31. Januar können Händler Lieferungen von PSM, Dünger und Kraftfutter aus dem Vorjahr eingeben. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie zudem den Lagerbestand von PSM per Ende des Vorjahrs erfassen. Um den Aufwand zu minimieren, erledigen Sie das am besten bei der Erhebung des Inventars für den jährlichen Buchhaltungsabschluss.
Es ist für Sie von Vorteil, wenn ihre Händlerin oder Ihr Händler Ihre Lieferungen innerhalb von sieben Tagen erfasst. Vom Handel zeitnah erfasste Daten können Sie zur effizienten Erfüllung weiterer betrieblicher Aufzeichnungspflichten weiterverwenden (z.B. ÖLN oder private Labels).
15. Februar 2028: nachträgliche Lieferungen bestätigen
Sie haben bis am 15. Februar Zeit, sämtliche Lieferungen von PSM, Düngern und Kraftfutter des Vorjahrs auf digiFLUX zu bestätigen und allfällige Korrekturen anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist verbucht digiFLUX die noch nicht bestätigten Lieferungen automatisch und rechnet sie Ihrem Konto an. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet.
Grundsätzlich erfolgt der Jahresabschluss auf digiFLUX immer bis spätestens am 31. Januar des Folgejahres. Dieser wird anschliessend innerhalb von 15 Tagen manuell oder automatisch durch die Empfängerinnen und Empfänger bestätigt.
Hinweis: ab 2026 läuft die Pionierphase für freiwillige Funktionen von digiFLUX. Mit dem Start der Pionierphase können Sie auf digiFLUX freiwillig die Erfassung von flächenspezifischen Anwendungen testen und Erfahrungen im Umgang damit sammeln.
So funktioniert das Bestätigen von Lieferungen
1. Schritt: sich auf digiFLUX registrieren
Für die Nutzung von digiFLUX benötigen Sie ein Agate-Konto. Über Agate können Sie den Zugriff auf digiFLUX beantragen («Zugriff auf weitere Anwendungen beantragen»). Anschliessend erscheint in Agate der Zugangs-Link auf digiFLUX. Erst wenn Sie sich auf digiFLUX eingeloggt haben, können Sie können Sie Ihr Unternehmen bzw. Ihren Betrieb registrieren («Eröffnen Ihres Betriebs»). Mit einem physischen Schreiben wird Ihre Identität überprüft, und Sie erhalten die persönlichen Zugangsdaten für digiFLUX.
Sie können Mitarbeitenden den Zugriff zu digiFLUX geben. Dafür benötigen diese ein eigenes Agate-Konto. Die Berechtigungen können Sie individuell vergeben und jederzeit anpassen.
Die einzelnen Schritte dieses Vorgangs werden im folgenden Video erklärt.
2. Schritt: Lieferungen bestätigen, Jahresbestand erfassen
Nun sind Sie bereit, auf digiFLUX Lieferungen zu bestätigen und später den Lagerbestand zu erfassen. Dazu haben sie zwei Möglichkeiten.
Zwei Möglichkeiten fürs Bestätigen von Lieferungen
Manuell
Sie können Lieferungen auf digiFLUX manuell bestätigen.
Via Programmierschnittstelle (API)
Zusätzlich gibt es eine Programmierschnittstelle (API). Wenn Sie ein Farmmanagement-Informationssystem (FMIS) verwenden, das mit digiFLUX verbunden ist, können Sie Ihre Lieferungen direkt in diesem FMIS prüfen und bestätigen.
So funktioniert das Erfassen des Lagerbestands
Um den Jahresverbrauch von PSM pro Betrieb zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Lagerbestand miteinander verrechnet.
Die Anleitung zum Erfassen das Lagerbestands auf digiFLUX folgt. Abonnieren Sie den Newsletter, damit wir Sie informieren können, wenn die Anleitung auf der Website verfügbar ist.
Wo erhalte ich Hilfe?
Das digiFLUX-Team führt periodisch Online-Einführungen zu digiFLUX durch. Die Termine werden jeweils via Newsletter bekannt gegeben.
Vergangene Online-Einführungen:
Agridea bietet ab Herbst 2025 für den Handel Schulungen zu digiFLUX an. So können Sie sich mit digiFLUX und den Möglichkeiten für das digitale Erfassen von Lieferungen vertraut machen.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.
Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Zugang oder zur Nutzung von digiFLUX bitte direkt an den Support.
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