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Was geschieht in digiFLUX, wenn Meldungen nicht freigegeben oder falsche Angaben erfasst werden?

Die Verantwortung, PSM- und Nährstofflieferungen zu melden, liegt beim Handel. Für die Kontrolle ist das BLW zuständig. Das BLW ist befugt, bei Verstössen gegen die Mitteilungspflicht Massnahmen zu ergreifen (Art. 181 und 183 LwG). Sofern Abnehmer keine automatische Bestätigung von Lieferungen für die entsprechende Produktkatagorie in seinen Standorteinstellungen konfiguriert hat, werden die Lieferungen spätestens am 15. Februar des Folgejahres vom System automatisch bestätigt.