Müssen auch Privatpersonen erfassen, die zum Beispiel im Garten Pflanzenschutzmittel anwenden?
Die nichtberufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss nicht erfasst werden. Die Pflicht betrifft ausschliesslich die berufliche Anwendung, nebst Landwirtinnen und Landwirten auch Gemeinden, Kantone, der Bund und Unternehmen mit Grünanlagen, Gartenbaufirmen und andere.
Die Unterscheidung zwischen beruflicher und privater Anwendung erfolgt aufgrund der Zulassung der Pflanzenschutzmittel-Produkte: Meldepflichtig sind die für die professionelle Anwendung zugelassenen Produkte, die nur im Fachhandel erhältlich sind. Produkte für die private Anwendung sind im Detailhandel erhältlich.