Für wen gilt die Mitteilungspflicht?

Die Mitteilungspflicht für Dienstleistungen gilt für Unternehmen und Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden einsetzen. Dazu zählen unter anderem Lohnunternehmen sowie Garten- und Landschaftsbauunternehmen.

Um diese Produkte geht es

Die Mitteilungspflicht gilt für:

Nicht meldepflichtig sind:

  • Grundfutter, dazu gehören die folgenden Einzelfuttermittel inkl. vieler Nebenprodukte:
    • Futter von Grünflächen und Streuflächen: frisch, siliert oder getrocknet;
    • als Futtermittel angebaute Ackerkulturen, bei denen die ganze Pflanze geerntet wird: frisch, siliert oder getrocknet, ohne Maiskolbenschrot;
    • Abgänge und nicht getrocknete oder konzentrierte Nebenprodukte aus der Kartoffel-, Obst- und Gemüseverarbeitung;
    • Rübenblätter und frische Rübennass- und Rübenpressschnitzel;
    • unverarbeitete Kartoffeln, einschliesslich Sortierabgang;
    • frisches Obst, Stroh, Chicorée-Wurzeln.
  • Kraftfutter bei Hobbyeinsatz (Futtermittel für Heimtiere)
  • Dünger bei Hobbyeinsatz
  • PSM mit einer Kennzeichnung «Nichtberufliche Verwendung» bei Hobbyeinsatz
  • Makroorganismen (z.B. Nützlinge)
  • Grundstoffe
  • mit PSM behandeltes Saat- und Pflanzgut

Produktkatalog

Die zu erfassenden Produkte werden im digiFLUX-Produktkatalog zusammengefasst. Dazu werden laufend Daten aus bestehenden Produktkatalogen bezogen:

  • Die Quelle aller Pflanzenschutzmittelprodukte ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis InfoFito des BLV.
  • Für Dünger ist das offizielle Produkteregister Chemikalien RPC massgebend.
  • Für Hof- und Recyclingdünger sind die vorgegebenen Standardprodukte oder die betriebsspezifisch berechneten bzw. analysierten Produkte massgebend.
  • Kraftfutter müssen von Handel und Industrie vor der Mitteilung der ersten Lieferung im Produktkatalog von digiFLUX erfasst werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Das ist der Zeitplan

1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2026: Pionierphase

Bereits in der Pionierphase haben Sie die Möglichkeit, Ihren Betrieb zu registrieren, Lieferungen und Produkte freiwillig zu erfassen oder Mitarbeitenden Berechtigungen zu erteilen. Die Pionierphase dient dazu, dass Sie Erfahrungen im Umgang mit digiFLUX sammeln und Hinweise ans BLW liefern können.

Im ersten Schritt stehen ab 1. Juli die webbasierte Software und die technische Spezifikation der Programmierschnittstellen zur Verfügung. Ab 1. September werden im zweiten Schritt die Programmierschnittstellen live geschaltet.

Für Dienstleistende, die zugleich als Landwirtinnen und Landwirte tätig sind, startet die Pionierphase aus technischen Gründen erst am 1. September 2025.

1. Januar 2027: Beginn Mitteilungspflicht

Ab diesem Zeitpunkt können Sie ein erstes Mal Ihren PSM-Lagerbestand erfassen und anschliessend die übers Jahr eingegangenen PSM-, Dünger- und Kraftfutterlieferungen prüfen und bestätigen. Grundsätzlich könnten Sie das auch erst Anfang 2027 machen (siehe nächster Punkt). Wir empfehlen aber, sich im Verlauf von 2026 auf digiFLUX zu registrieren und die Lieferungen durchgehend zu bestätigen.

31. Januar 2028: Jahresabschluss

Letzte Frist für das Erfassen von Lieferungen aus dem Vorjahr ist der 31. Januar. Das ist zudem der Stichtag für die Erfassung Ihres PSM-Lagerbestands per Ende des Vorjahrs. Um den Aufwand zu minimieren, erledigen Sie das am besten bei der Erhebung des Inventars für den jährlichen Buchhaltungsabschluss.

15. Februar 2028: nachträgliche Lieferungen bestätigen

Sie haben bis am 15. Februar Zeit, sämtliche Lieferungen des vergangenen Jahrs auf digiFLUX zu prüfen und zu bestätigen. Dasselbe gilt für Ihre Empfängerinnen und Empfänger. Nach Ablauf dieser Frist verbucht digiFLUX alle Lieferungen automatisch. Noch nicht bestätigte Lieferungen werden automatisch bestätigt und dem Empfängerkonto angerechnet.

Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet.

Grundsätzlich erfolgt der Jahresabschluss auf digiFLUX immer per 31. Januar des Folgejahres. Dieser wird anschliessend innerhalb von 15 Tagen manuell oder automatisch durch die Empfängerinnen und Empfänger bestätigt.

Hinweis: ab 2026 läuft die Pionierphase für freiwillige Funktionen von digiFLUX. Mit dem Start der Pionierphase können Sie auf digiFLUX freiwillig die Erfassung von flächenspezifischen Anwendungen testen und Erfahrungen im Umgang damit sammeln.

So funktioniert das Erfassen des Lagerbestands

Um den Jahresverbrauch von PSM pro Betrieb zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Lagerbestand miteinander verrechnet.

Die Anleitung zum Erfassen das Lagerbestands auf digiFLUX folgt. Abonnieren Sie den Newsletter, damit wir Sie informieren können, wenn die Anleitung auf der Website verfügbar ist.

Wo erhalte ich Hilfe?

Das digiFLUX-Team führt periodisch Online-Einführungen zu digiFLUX durch. Die Termine werden jeweils via Newsletter bekannt gegeben.

Vergangene Online-Einführungen:

Agridea bietet ab Herbst 2025 für den Handel Schulungen zu digiFLUX an. So können Sie sich mit digiFLUX und den Möglichkeiten für das digitale Erfassen von Lieferungen vertraut machen.

Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Fragen & Antworten

Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Zugang oder zur Nutzung von digiFLUX bitte direkt an den Support.

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