Müssen auch Lieferungen an Privatpersonen erfasst werden?
Ja, sofern es sich um die Lieferung eines Produkts handelt, das im digiFLUX-Produktkatalog gelistet ist. Die Privatperson selber ist aber von der Mitteilungspflicht ausgenommen und muss die spätere Anwendung des Produkts also nicht melden.