Für wen gilt die Mitteilungspflicht?

Die Mitteilungspflicht im Handel gilt für alle, die Pflanzenschutzmittel (PSM), Dünger (einschliesslich Hof- und Recyclingdünger) und Kraftfutter verkaufen oder weitergeben. Das können Handelsunternehmen sein oder zum Beispiel auch Vergärungs- und Kompostierungsanlagen, Landwirtinnen und Landwirte, Lohnunternehmen oder Gartenbaubetriebe.

Der Zwischenhandel ist von der Mitteilungspflicht ausgenommen: Wenn Produkte an eine Person geliefert werden, die diese einzig zu Handelszwecken entgegennimmt und weitergibt, ist keine Mitteilung nötig. Auch der Handel von Produkten für den Hobbyeinsatz muss nicht erfasst werden.

Um diese Produkte geht es

Die Mitteilungspflicht gilt für:

Nicht meldepflichtig sind:

  • Grundfutter, dazu gehören die folgenden Einzelfuttermittel inkl. vieler Nebenprodukte:
    • Futter von Grünflächen und Streuflächen: frisch, siliert oder getrocknet;
    • als Futtermittel angebaute Ackerkulturen, bei denen die ganze Pflanze geerntet wird: frisch, siliert oder getrocknet, ohne Maiskolbenschrot;
    • Abgänge und nicht getrocknete oder konzentrierte Nebenprodukte aus der Kartoffel-, Obst- und Gemüseverarbeitung;
    • Rübenblätter und frische Rübennass- und Rübenpressschnitzel;
    • unverarbeitete Kartoffeln, einschliesslich Sortierabgang;
    • frisches Obst, Stroh, Chicorée-Wurzeln.
  • Kraftfutter bei Hobbyeinsatz (Futtermittel für Heimtiere)
  • Dünger bei Hobbyeinsatz
  • PSM mit einer Kennzeichnung «Nichtberufliche Verwendung» bei Hobbyeinsatz
  • Makroorganismen (z.B. Nützlinge)
  • Grundstoffe
  • mit PSM behandeltes Saat- und Pflanzgut

Produktkatalog

Die zu erfassenden Produkte werden im digiFLUX-Produktkatalog zusammengefasst. Dazu werden laufend Daten aus bestehenden Produktkatalogen bezogen:

  • Die Quelle aller Pflanzenschutzmittelprodukte ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis InfoFito des BLV.
  • Für Dünger ist das offizielle Produkteregister Chemikalien RPC massgebend.
  • Für Hof- und Recyclingdünger sind die vorgegebenen Standardprodukte oder die betriebsspezifisch berechneten bzw. analysierten Produkte massgebend.
  • Kraftfutter müssen von Handel und Industrie vor der Mitteilung der ersten Lieferung im Produktkatalog von digiFLUX erfasst werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Anleitungen

Die neue Vollzugs- und Umsetzungsguideline hilft Händlerinnen und Händlern, zwischen mitteilungspflichtigen und nicht-mitteilungspflichtigen Lieferungen zu unterscheiden.

Mitteilung von Futtermittel: Anleitung zum Ausfüllen der Excel-Vorlage

Leitfaden zur Lieferung von Daten zu Stückgutprodukten mit GTIN: Anleitung zum Ausfüllen der Excel-Vorlage

Das ist der Zeitplan

1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2026: Pionierphase

Bereits in der Pionierphase haben Sie die Möglichkeit, Ihren Betrieb zu registrieren, Lieferungen und Produkte freiwillig zu erfassen oder Mitarbeitenden Berechtigungen zu erteilen. Die Pionierphase dient dazu, dass Sie Erfahrungen im Umgang mit digiFLUX sammeln und Hinweise ans BLW liefern können.

Im ersten Schritt stehen ab 1. Juli 2025 (1. Go-live-Phase) die webbasierte Software und die technische Spezifikation der Programmierschnittstellen zur Verfügung. Ab 15. Januar 2026 (2. Go-live-Phase) werden die Programmierschnittstellen live geschaltet.

1. Januar 2027: Beginn Mitteilungspflicht

Ab Anfang 2027 sind Sie verpflichtet, sämtliche Lieferungen von PSM, Dünger und Kraftfutter auf digiFLUX zu erfassen.

Empfohlen – und kundenfreundlich – ist, dass Sie jede Lieferung innerhalb von sieben Tagen erfassen. Dann können Ihre Kundinnen und Kunden die Angaben zeitnah für ihre eigenen Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten weiterverwenden (z.B. ÖLN oder private Labels).

31. Januar 2028: Jahresabschluss

Letzte Frist für das Erfassen von Lieferungen aus dem Vorjahr ist der 31. Januar.

15. Februar 2028: nachträgliche Lieferungen bestätigen

Die Empfängerinnen und Empfänger Ihrer Lieferungen haben bis am 15. Februar Zeit, sämtliche Lieferungen auf digiFLUX zu prüfen und zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist verbucht digiFLUX Ihre Lieferungen automatisch. Nicht-bestätigte Lieferungen werden der Empfängerin oder dem Empfänger automatisch angerechnet.

Grundsätzlich erfolgt der Jahresabschluss auf digiFLUX immer bis spätestens am 31. Januar des Folgejahres. Dieser wird anschliessend innerhalb von 15 Tagen manuell oder automatisch durch die Empfängerinnen und Empfänger bestätigt.

So funktioniert das Erfassen von Lieferungen

1. Schritt: Standort eröffnen

Für die Benutzung von digiFLUX benötigen Sie ein Agate-Konto. Über Agate können Sie den Zugriff auf digiFLUX beantragen («Zugriff auf weitere Anwendungen beantragen»). Anschliessend erscheint in Agate der Zugangs-Link auf digiFLUX. Erst wenn Sie sich auf digiFLUX eingeloggt haben, können Sie Ihren Standort registrieren («Eröffnen Ihres Betriebs»). Mit einem physischen Schreiben an Ihren Hauptfirmenadresse wird Ihre Identität überprüft, und Sie erhalten die persönlichen Zugangsdaten. Weitere Standorte (weitere Niederlassungen Ihres Betriebs) können Sie zusätzlich auf digiFLUX registrieren.

Sie können Mitarbeitenden den Zugriff zu digiFLUX geben. Dafür benötigen diese ein eigenes Agate-Konto. Die Berechtigungen können Sie individuell vergeben und jederzeit anpassen.

Die einzelnen Schritte dieses Vorgangs werden im folgenden Video erklärt.

2. Schritt: Lieferung erfassen

Sobald Ihr Unternehmen registriert ist, sind Sie bereit, Lieferungen zu erfassen. Dazu braucht es folgende Informationen:

  • Produkt und relevante Inhaltsstoffe gemäss digiFLUX-Produktkatalog
  • gelieferte Menge in Liter, Kilogramm oder für Handelsware auch in Stückgut
  • Lieferdatum
  • Empfängerin oder Empfänger der Lieferung

Drei Möglichkeiten, um Lieferungen zu erfassen

Manuell

Das manuelle Erfassen der Angaben auf digiFLUX eignet sich für kleinere Unternehmen mit geringem Handelsvolumen.

Als Datei-Upload

Sie können mehrere Lieferungen gleichzeitig hochladen. Dazu nutzen Sie eine Excel-Datei. Sie können die Vorlage und eine bereits ausgefüllte Beispieldatei herunterladen.

Via Programmierschnittstelle (API)

Eine Programmierschnittstelle (API) erlaubt den automatisierten Datentransfer direkt aus einer bestehenden Handelssoftware (ERP) oder einem Farmmanagement-Informationssystem (FMIS). Sie erfassen die Handelstransaktionen in Ihrem eigenen System, die relevanten Angaben werden automatisch an digiFLUX übermittelt.

Technische Dokumentation

Die ausführliche technische Dokumentation liefert die exakte Struktur für die Programmierschnittstellen (Detailspezifikationen als OpenAPI). Damit verfügen Sie über alle Grundlagen, um – mit internen oder externen IT-Spezialisten – Schnittstellen in Ihr Handels- oder Farmmanagement-Informationssystem zu integrieren. Die Dokumentation umfasst auch Testdaten, um die Integration der Schnittstellen zu testen.

Wo erhalte ich Hilfe?

Das digiFLUX-Team führt periodisch Online-Einführungen zu digiFLUX durch. Die Termine werden jeweils via Newsletter bekannt gegeben.

Vergangene Online-Einführungen:

Agridea bietet ab Herbst 2025 für den Handel Schulungen zu digiFLUX an. So können Sie sich mit digiFLUX und den Möglichkeiten für das digitale Erfassen von Lieferungen vertraut machen.

Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Fragen & Antworten

Wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Zugang oder zur Nutzung von digiFLUX bitte direkt an den Support.

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