Was ist digiFLUX?

Das Parlament hat 2021 eine Mitteilungspflicht für den Verbrauch und Handel von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Auslöser waren die abgelehnten Volksinitiativen für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung (Trinkwasserinitiative) und für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizid-Initiative).

Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW in enger Absprache mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern die webbasierte Softwarelösung digiFLUX.

Mehr über das Projekt

Was muss ich tun?

Ab 2027 erfassen alle, die mit Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen handeln, ihre Lieferungen auf digiFLUX. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt können die Empfängerinnen und Empfänger diese Lieferungen digital bestätigen.

Alle die Pflanzenschutzmittel beruflich einsetzen, müssen einmal jährlich ihren PSM-Lagerbestand erfassen. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet.

Die Pionierphase ab 1. Juli 2025 dient dazu, dass Sie Erfahrungen im Umgang mit digiFLUX sammeln und Hinweise ans BLW liefern können.

Ich handle mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger oder Kraftfutter

Ich setze Pflanzenschutzmittel, Dünger oder Kraftfutter beruflich ein

Als Dienstleisterin bzw. Dienstleister setze ich eigene Produkte bei Kunden ein

Ich bin Software-Entwicklerin oder -Entwickler

Wo erhalte ich Hilfe?

AktuellES

  • Ihre Unterstützung als Inverkehrbringerin ist gefragt

    9. Oktober 2025

    Ihre Unterstützung als Inverkehrbringerin ist gefragt

    Seit Juli 2025 können Handelsunternehmen digiFLUX im Rahmen einer Pionierphase nutzen und erste Erfahrungen sammeln. Ziel ist, dass alle Pflanzenschutzmittel- und Düngerprodukte, die in der Schweiz als verpackte Einheiten mit GTIN/EAN (z.B. Kanister, Säcke, Kartons) in den Handel gelangen, bereits während dieser Pionierphase im digiFLUX-Produktkatalog verfügbar sind.

    Wir bitten Sie, Ihre Kundinnen und Kunden – d. h. Handelsunternehmen, die Ihre Produkte führen – bei der Umsetzung dieser Pflicht zu unterstützen. Ihre Mitwirkung ist freiwillig, erleichtert jedoch Ihren Handelspartnern die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erheblich und reduziert deren administrativen Aufwand.

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  • Infoveranstaltung: neuer Termin

    27. August 2025

    Infoveranstaltung: neuer Termin

    Um Ihnen einen möglichst praxisnahen Einblick bieten zu können, haben wir entschieden, die Veranstaltung vom 28. August 2025 auf den 20. Januar 2026 zu verschieben.

    Weiterlesen

Alle aktuellen Meldungen

Was passiert mit meinen Daten?

Die auf digiFLUX erfassten Daten unterstehen dem Datenschutzgesetz (DSG). Das heisst: Das BLW sammelt, bearbeitet und gibt diese Daten nur weiter, wenn dafür eine explizite Gesetzesgrundlage besteht. Wenn Sie auf digiFLUX zusätzlich Daten ausserhalb der Mitteilungspflicht erfassen (z.B. für Labelorganisationen), erfolgt die Weitergabe nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Datenschutz

Auf digiFLUX gesammelte Daten unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit der Bundesverwaltung.

Sie können digiFLUX nur mit einem persönlichen Benutzerlogin verwenden. Der Zugang zu Ihren Daten ist mit einem Passwort und einer Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt.

Geben Sie Ihre Logindaten aus Datenschutzgründen nicht an Dritte weiter. Falls weitere Personen wie Mitarbeitende oder Beratende auf digiFLUX zugreifen müssen, können Sie ihnen auf digiFLUX eine entsprechende Berechtigung erteilen. Berechtigungen können jederzeit wieder entzogen werden.

Wer kann meine Daten einsehen?

  • Nur Sie haben Zugriff auf Ihre eigenen Daten. Daten anderer Nutzenden sind für Sie nicht einsehbar.
  • Daten, die via Öffentlichkeitsgesetz angefordert werden, sind hoch aggregiert und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen zu.
  • Als Händlerin oder Händler sehen Sie nur Ihre eigenen Produkte und Lieferungen. Produkte und Lieferungen anderer Unternehmen – auch an gemeinsame Kunden – sind für Sie nicht einsehbar.
  • Als Kundin oder Kunde sehen Sie nur Lieferungen, die Sie erhalten haben. Lieferungen Ihrer Händlerin oder Ihres Händlers an andere Kundinnen und Kunden sehen Sie nicht.
  • Sie können Ihre Daten Drittpersonen oder externen Stellen zugänglich machen und diesen Zugriff jederzeit einschränken oder entziehen.
  • Die kantonalen Vollzugsbehörden erhalten ausschliesslich Zugriff auf Daten, die sie für ihren Zuständigkeitsbereich benötigen, und nur wenn ein gesetzlicher Auftrag besteht.
  • Bundesstellen erhalten Zugriff ausschliesslich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.

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