Was ist digiFLUX?

Das Parlament hat 2021 eine Mitteilungspflicht für den Handel mit und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Auslöser waren die inzwischen von der Bevölkerung abgelehnten Volksinitiativen für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung (Trinkwasserinitiative) und für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizid-Initiative).

Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW in enger Absprache mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern die Webanwendung digiFLUX.

Der Aufbau der Webanwendung digiFLUX ist in Arbeit. Noch werden diverse Optionen geprüft und offene Fragen geklärt. Verfolgen Sie die Projektentwicklung mit unserem Newsletter.

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  • Neuer Fahrplan und vereinfachte Einführung der Mitteilungspflicht mit digiFLUX

    8. März 2024

    Neuer Fahrplan und vereinfachte Einführung der Mitteilungspflicht mit digiFLUX

    Das BLW ist an der Umsetzung des Systems digiFLUX gemäss dem Auftrag des Parlaments im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 19.475. Bei diesen Arbeiten findet ein intensiver Austausch mit den verschiedenen Akteuren statt, die in Zukunft mit digiFLUX arbeiten werden. In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass eine gewisse Unzufriedenheit entstanden ist. Bedenken hinsichtlich der Komplexität sowie Unstimmigkeiten über den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung standen dabei im Mittelpunkt. Diese Anliegen nimmt das BLW sehr ernst.

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Wer muss was auf digiFLUX erfassen?

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Handel

Mitteilungspflicht ab dem 1. Januar 2026 für Verkauf und Weitergabe von Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Hof- und Recycling-Dünger sowie Kraftfutter (die Erfassung von Raufutter ist freiwillig).

In der Regel betrifft dies:

  • den Handel
    • Lohnunternehmen und Gartenbaufirmen, die Produkte an Kunden weitergeben
    • Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
    • Landwirtinnen und Landwirte, die Produkte weitergeben

Bei Lieferungen an Anwender/innen müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • das Produkt (in der Regel aus einer umfassenden Auswahlliste)
    • die Menge
    • das Lieferdatum
    • der/die Abnehmer/in
    • der/die Abgeber/in (meist vom System automatisch erfasst)

Diese Angaben sind schon heute alle auf dem Lieferschein oder der Rechnung des Händlers an die Kundin oder den Kunden ersichtlich. Sie könnten mithilfe des bestehenden Händlersystems via Schnittstelle automatisch an digiFLUX übermittelt werden. Mehr zur Erfassung von Lieferungen.

Verantwortlich für die Meldung sind Unternehmen oder Personen, die Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe abgeben. Die Abnehmenden beziehungsweise die Anwenderinnen und Anwender, müssen lediglich die Lieferung kontrollieren und bestätigen.

Anwendung

Mitteilungspflicht ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen und Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel einsetzen (Produkte mit Zulassung für die professionelle Anwendung):

  • Landwirtschaft
  • Lohnunternehmungen
  • Gartenbau und Forstwirtschaft
  • Betreibende von Infrastruktur und Grünanlagen aus Wirtschaft und öffentlicher Hand:
    • Gemeinden, Kantone und der Bund
    • Unternehmen
    • Verkehrsbetriebe (verantwortlich für Strassen- und Schienenunterhalt)
    • Golfplätze
    • usw.

Werden Pflanzenschutzmittelanwendungen von Dritten ausgeführt, zum Beispiel von Lohnunternehmen, Gartenbaufirmen usw., können diese die Meldungen im Namen ihrer Kundinnen und Kunden als freiwillige Zusatzleistung direkt in digiFLUX erfassen.

Was gemeldet werden muss, ist derzeit in Überarbeitung. Es gilt eine mehrjährige Übergangsphase mit einer sehr vereinfachten Mitteilungspflicht. Das gibt den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen vertraut zu machen. Nach der Übergangsphase muss die Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen so ausgestaltet werden, dass sie für die Anwender/innen einfach zu erfüllen ist und zugleich dem Parlamentsauftrag zur Mitteilungspflicht nachkommt.

Während der Übergangsphase wird die sehr vereinfachten Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen voraussichtlich auf den jährlichen Pflanzenschutzmittelverbrauch pro Anwender/in fokussieren:

  • Die Pflanzenschutzmittelanwender/innen deklarieren den Lagerbestand zu Beginn und am Ende eines Jahres.
  • Der Handel meldet die Lieferungen an alle beruflichen Pflanzenschutzmittelanwender/innen.

Daraus leitet sich die verbrauchte Menge an Pflanzenschutzmittel pro Betrieb ab. Das BLW prüft derzeit, wie ein automatischer Bezug zu den behandelten Kulturen und Flächen hergestellt werden kann.

Wie und wann wird digiFLUX eingeführt?

digiFLUX wird neu in mehreren Etappen eingeführt. Die Einführung der Mitteilungspflicht für den Handel erfolgt vor der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen.

  • Im Juli 2024 werden für den Handel von Pflanzenschutzmitteln eine Testumgebung und sämtliche Spezifikationen (OpenAPI) von digiFLUX aufgeschaltet. Das ist wichtig für jene Händler, die ihre Daten auf digiFLUX über eine Programmierschnittstelle und Datei-Upload erfassen wollen. So können sie Anpassungen an ihren IT-Systemen für die reibungslose automatische Datenlieferung vorbereiten.
  • Ab Januar 2025 wird eine einjährige Pilotphase für die Mitteilungspflicht des Handels durchgeführt. In dieser Pilotphase können die Webanwendung, der Datei-Upload und die Programmierschnittstellen ausprobiert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Ab Januar 2026 gilt die Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter.
  • Ab Januar 2027 folgt die Übergangsphase mit der sehr vereinfachten Mitteilungspflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Dieser Zeitplan wird nur so umgesetzt, wenn bestimmte Bedingungen für die Umsetzung erfüllt sind.

Was bringt digiFLUX?

digiFLUX ermöglicht Landwirtinnen und Landwirten, Infrastruktur- und Grünanlagenbetreibenden sowie dem Handel, alle von der Mitteilungspflicht geforderten Angaben auf einer einzigen Benutzeroberfläche zu erfassen.

digiFLUX setzt sich zum Ziel, verschiedene bestehende Systeme aus der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand zu vernetzen. Dank standardisierten Schnittstellen kann digiFLUX einfach in bestehende Softwarelösungen eingebunden werden. Die Datenweitergabe vereinfacht die Arbeit im Büro und reduziert Doppelerfassungen – insbesondere für Landwirte und Landwirtinnen. Die Kantone erhalten einen einfachen digitalen Zugang zu relevanten Daten.

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Johannes Hunkeler und Oliver Schafer vom Projektteam nehmen gerne Fragen oder Hinweise entgegen. Schreiben Sie an info@digiflux.ch oder schicken Sie uns eine Nachricht via Formular:

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