Jetzt startet die Pionierphase für den Handel
Nutzerinnen und Nutzer können die Webanwendung während rund anderthalb Jahren testen. Denn die eigentliche Mitteilungspflicht für den Handel wird mit jener für Verbraucherinnen und Verbraucher zusammengelegt und tritt neu ab dem 1. Januar 2027 in Kraft.
digiFLUX geht in mehreren Etappen live. Hier erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine Übersicht, ab wann sie welche Funktionen ausprobieren können.
1. Juli 2025: Erste Schritte
Ab dem 1. Juli ist digiFLUX online. Für Nutzerinnen und Nutzer sind zu diesem Zeitpunkt die ersten Schritte freigeschaltet. Das heisst, sie können ihren Standort eröffnen und verwalten sowie Mitarbeitenden Berechtigungen erteilen. Zusätzlich wird ein umfassendes Supportangebot aktiviert.
- Guideline zur Erfüllung der Mitteilungspflicht
- FAQ mit Antworten auf technische und fachliche Fragen
- Zugang zum Support von digiFLUX
- Möglichkeit Kraftfutterprodukte anzulegen
- Benutzerhandbuch zur Nutzung der webbasierten Software digiFLUX (folgt in Kürze)
1. August 2025: Lieferungen melden, Produktkataloge befüllen
Per 1. August steht Nutzerinnen und Nutzern die Infrastruktur zum Melden, Prüfen und Bestätigen von Lieferungen zur Verfügung. Der digiFLUX-Produktkatalog für Basisprodukte ist verfügbar und bezieht seine Daten aus den verknüpften Registern InfoFito (PSM) und RPC (Dünger). Vorerst sind Meldungen via digiFLUX-Benutzeroberfläche und via Datei-Upload möglich.
Mittels Dateivorlage können Futtermühlen ihre Produkte an digiFLUX übermitteln, sodass diese in den Produktkatalog für Futtermittel aufgenommen werden. Wer sogenannte Handelsprodukte in Verkehr bringt (also PSM oder Dünger, die in bestimmten Gebinden, Packungsgrössen oder Kombipacks verkauft werden), kann zudem damit beginnen, den digiFLUX-Produktkatalog für Handelsprodukte zu befüllen. Hierfür gibt es eine separate Dateivorlage.
1. September 2025: Schnittstelle nutzen
Ab September erlaubt digiFLUX die Verknüpfung mit Händlersystemen. Lieferungen können dann direkt im ERP erfasst und via Schnittstelle übermittelt werden. Auch die Meldung von Handelsprodukte-Lieferungen wird möglich sein.
Die Schnittstellen sind auch für FMIS zugänglich. FMIS, die diese Schnittstellen anschliessen, können ihren Nutzern künftig ermöglichen, die Mitteilungspflicht vollumfänglich im FMIS zu erfüllen (ohne ständige Nutzung der webbasierten Softwarelösung digiFLUX).
2026: Umsysteme nutzen
Im Laufe des Jahres 2026 wird digiFLUX mit weiteren Umsystemen verknüpft, unter anderem mit kantonalen Agrarinformationssystemen und Kartendiensten. Wer Anwendungen von PSM oder Dünger flächengenau erfassen möchte, kann das freiwillig tun. Auch Farmmanagement- und Informationssysteme können mit zusätzlichen Funktionen angebunden werden. Weiter wird die bisher für Hof- und Recyclingdünger genutzte Anwendung HODUFLU per 1. März 2026 durch digiFLUX ersetzt. Die bestehenden Daten werden migriert.
1. Januar 2027: Mitteilungspflicht erfüllen
Per 2027 tritt die Mitteilungspflicht für den Handel mit PSM, Dünger und Kraftfutter sowie die vereinfachte Mitteilungspflicht für Verbraucherinnen und Verbraucher von PSM in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist es für Händlerinnen und Händler obligatorisch, Lieferungen zu erfassen. Empfängerinnen und Empfänger müssen Lieferungen manuell oder automatisch bestätigen sowie einmal jährlich ihren PSM-Lagerbestand erfassen.