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Wie müssen ausländische Mischfutterhersteller, die in die Schweiz liefern, ihre Lieferungen melden?

Futtermittelhersteller müssen in der Schweiz registriert oder zugelassen sein, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Ausländische Futtermittelhersteller unterliegen somit denselben Meldepflichten wie Schweizer Hersteller. Wenn die Kraftfuttermittel direkt aus dem Ausland stammen, ist der Importeur meldepflichtig.