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Müssen Händler auch Daten von Privatpersonen erfassen, wenn diese Produkte kaufen, die für den nichtberuflichen Gebrauch zugelassen sind?

Grundsätzlich nicht. Nur PSM zur beruflichen Verwendung unterstehen der Mitteilungspflicht. Privatpersonen kaufen in der Regel nur Kleinpackungen von PSM mit dem Hinweis «nichtberufliche Verwendung». Der Verkauf dieser Kleinpackungen fällt nicht unter die Mitteilungspflicht. Kauft hingegen ein Kunde solche Produkte in grossen Gebinden resp. Mengen, muss von einer beruflichen Verwendung ausgegangen werden. Solche Lieferungen sind mitteilungspflichtig.