Dienstleister und insbesondere Gartenbauer bringen ihre Produkte vielfach bei Privatpersonen aus. Wie sind PSM-Einsätze bei Privatpersonen zu erfassen?
Dienstleister, die PSM im Auftrag Dritter anwenden, gelten im Rahmen der Mitteilungspflicht als berufliche Anwender. Und diese sind verpflichtet, ihren jährlichen PSM-Verbrauch zu melden. Dabei spielt es keine Rolle, wo PSM ausgebracht wurden.
Wenn z.B. ein Gartenbauunternehmen freiwillig erfassen möchte, wo es PSM ausgebracht hat, kann es das selbstverständlich tun – sowohl für eigene, als auch für Kundenflächen. Das ist aber freiwillig.