digiFLUX wird für Händlerinnen und Händler weiter optimiert
Im Sommer 2025 beginnt die digiFLUX-Pionierphase. Am 27. März präsentierte das Projektteam zwei Neuerungen, welche die Erfüllung der Mitteilungspflicht für den Handel weiter vereinfachen. Sie betreffen die Lieferung von Stückgut und die Lieferung an noch nicht registrierte Abnehmer.
Die Infoveranstaltung kann hier in voller Länge nachgeschaut werden.
In den vergangenen Monaten arbeitete das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eng mit ausgewählten Handelsunternehmen zusammen, um digiFLUX zu testen und weiter zu verbessern. Die Resultate dieser Pilotprojekte wurden im Rahmen einer Online-Infoveranstaltung präsentiert. Neu können Pflanzenschutzmittel und Dünger auch als Stückgut gemeldet werden. Co-Projektleiter Johannes Hunkeler erklärte: «Das ist eine Erleichterung für Handelsunternehmen, die in ihren Systemen mit verschiedenen Gebindegrössen arbeiten. Sie müssen Produkte nicht mehr in Kilogramm oder Liter umrechnen.»
Die pro Produkt verfügbaren Gebindegrössen sind künftig im digiFLUX-Produktekatalog gelistet – also zum Beispiel Standard- und Grosspackungen, Multi- oder Kombipacks. Die Händlerinnen und Händler wählen an, was sie verkauft haben, das System digiFLUX erledigt die Umrechnung automatisch. Diese Funktion wird ab dem 1. September 2025 verfügbar sein. Die digiFLUX-Basisversion ist ab dem 1. Juli 2025 online. Die Mitteilungspflicht tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Lieferungen können «parkiert» werden
Eine weitere Optimierung betrifft Lieferungen an nicht registrierte Abnehmer – zum Beispiel an Landwirtinnen und Landwirte, für die digiFLUX erst ab 2027 obligatorisch wird. Handelsunternehmen müssen Angaben nicht mehr manuell erfassen, sondern können über eine Identifikationsnummer auch nicht registrierte Personen oder Betriebe als Abnehmer anwählen. Die Lieferung wird «parkiert» und dem entsprechenden Abnehmer zugewiesen, sobald er sich bei digiFLUX anmeldet.
Auch Abnehmer, die Lieferungen weder bestätigen noch ablehnen, müssen den Handel nicht beunruhigen. Johannes Hunkeler: «Wenn Händlerinnen und Händler Transaktionen korrekt erfassen, gilt die Mitteilungspflicht für sie als erfüllt. Falls nichts passiert, werden sämtliche Lieferungen am 15. Februar des Folgejahres automatisch beim Abnehmer verbucht.»
Erste Schritte in der Pionierphase
Das Projektteam zeigte an der Infoveranstaltung auch, was Händlerinnen und Händler beim Start der Pionierphase im Juli unternehmen müssen. Wichtigste Massnahme ist das Erfassen des Unternehmensstandorts (oder mehrerer Standorte) in digiFLUX. Dafür braucht es ein Agate-Login. Anschliessend können Unternehmen
- mit dem Melden von Lieferungen beginnen. Bis Ende Jahr ist das freiwillig.
- im Produktekatalog eigene Produkte erfassen – also solche, die nicht im Pflanzenschutzmittelverzeichnis InfoFito oder im Produktregister Chemikalien RPC gelistet sind.
- Berechtigungen erteilen, falls weitere Mitarbeitende auf digiFLUX zugreifen müssen.
- Feedback zu digiFLUX geben und Verbesserungsvorschläge machen.
Bei Fragen oder Unklarheiten während der Pionierphase ist das Projektteam zentrale Anlaufstelle für Händlerinnen und Händler. «Wir setzen alles daran, dass sie Zugang zu allen relevanten Informationen erhalten, unter anderem zur Systemdokumentation, zur Vollzugsdokumentation, zum Benutzerhandbuch und zu Erklärvideos», sagte Johannes Hunkeler. Mit dem Beginn der Mitteilungspflicht am 1. Januar 2026 steht dem Handel dann eine separate Support-Organisation via Telefon- und E-Mail-Dienst mit Rat und Tat zur Seite.
Für weitere Informationen zu Onboarding und Support findet am 19. Juni 2025 eine Infoveranstaltung statt.