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Welche Vorgaben muss digiFLUX grundsätzlich erfüllen, damit die Mitteilungspflicht gemäss Parlamentsvorgaben in Kraft treten kann?

Das BLW hat aufgrund von Gesprächen mit Branchenvertretenden klare Qualitätsvorgaben formuliert. Erst wenn diese vollständig erfüllt sind, werden die Mitteilungspflicht und digiFLUX eingeführt. Dazu zählt dass

  • Informationen nur einmal erfasst und mehrfach verwendet werden (Mitteilungspflicht, Label- und ÖLN-Aufzeichnungen, Nährstoffbilanz)
  • der Datenaustausch mit den Kantonalen Agrarinformationssystemen mit minimalem Aufwand funktioniert
  • Lohnunternehmen respektive Dienstleister für ihre Kunden erfassen können (freiwillige Dienstleistung)
  • der Datenschutz gewährleistet ist
  • der Umgang mit den Daten im Vollzug verlässlich geregelt ist