Wie ist vorzugehen, wenn ein Gartencenter und eine Gartenbauabteilung zum selben Betrieb gehören? Muss pro Abteilung ein separater digiFLUX-Zugang eingerichtet werden?
Einrichtung der Zugänge: Ob separate Zugänge erforderlich sind, hängt von der Registrierung im Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) ab. Befinden sich Gartencenter und Gartenbauabteilung an unterschiedlichen Standorten (z. B. verschiedene Gemeinden) und verfügen über eigene BUR-Nummern, ist eine Trennung zwingend erforderlich. Liegen sie am selben Standort und besitzen eigenständige BUR, ist die Trennung optional, wird jedoch für eine saubere Abbildung der Warenflüsse empfohlen. Meldepflicht und Lagerbestand: In dieser Konstellation agiert der Betrieb sowohl als Händler als auch als beruflicher Anwender. Lieferanten melden sämtliche Zukäufe an den Betrieb. Der Betrieb selbst muss nur Weiterverkäufe an andere berufliche Anwender melden. Für den Eigenverbrauch oder den Verkauf an Privatpersonen (wenn erlaubt) besteht keine explizite Meldepflicht. Um dennoch eine korrekte Buchhaltung zu gewährleisten, kann am Jahresende der Lagerbestand freiwillig erfasst werden. Das System errechnet daraus automatisch den Jahresverbrauch und sorgt für einen korrekten Bestandsübertrag ins Folgejahr.