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Wie genau ist der Umgang mit Kraftfutterrücknahmen?

Wenn Produkte an eine Person geliefert werden, die diese einzig zu Handelszwecken entgegennimmt und weitergibt, ist keine Mitteilung nötig. Die Abgabe von Getreide durch einen Landwirt an eine Getreidesammelstelle ist in diesem Sinne eine Lieferung innerhalb des Zwischenhandels und nicht meldepflichtig.