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Wenn ein Händler einen Kunden beliefert, der sowohl Anwender als auch Zwischenhändler ist (z. B. ein Gartenbaubetrieb mit Gartencenter): Soll die gesamte Liefermenge gemeldet werden, auch wenn ein Teil der Lieferung weiterverkauft wird?

 Ja, sobald ein Empfänger als potenzieller Anwender auftritt, ist die gesamte Liefermenge zu melden. Da für den liefernden Händler oft nicht ersichtlich ist, welcher Anteil der Lieferung selbst genutzt und welcher weiterverkauft wird, gewährleistet das Melden der Gesamtmenge eine einheitliche Praxis. Dieses Vorgehen minimiert den administrativen Aufwand und der Meldevorgang kann damit als vollständig betrachtet werden.