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Was passiert, wenn Lohnunternehmen sich weigern, den zusätzlichen Aufwand für die Datenerfassung und Meldung zu übernehmen?

Die Verantwortung, PSM- und Nährstofflieferungen zu melden, liegt beim Handel, für die Kontrolle ist das BLW zuständig. Das BLW ist befugt, bei Verstössen gegen die Mitteilungspflicht Massnahmen zu ergreifen (Art. 169 LwG)