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Wann spricht man von «beruflicher» Anwendung, wann von privater?

Lieferungen an berufliche Verwenderinnen und Verwender sind mitteilungspflichtig. Damit sind all jene gemeint, die beruflich Tiere halten oder Dünger und PSM einsetzen, auch im Auftrag von Kundinnen und Kunden.

Zum Beispiel:

  • Lieferung an Gartenbauer oder Landwirtin
  • Lieferung an Gemeinde oder Golfplatz
  • Lieferung an Lohnunternehmen
  • Lieferung an gemischte Unternehmen (Landwirtschaft + Lohnunternehmen)