Schädlingsbekämpfer, die Pflanzenschutzmittel beziehen, verfügen teilweise über keine elektronische Fachbewilligung. Muss deren Bezug von PSM dennoch über digiFLUX abgewickelt werden und falls ja, wie?
Eine Lieferung an einen Schädlingsbekämpfer entspricht einer Lieferung an einen professionellen Anwender. Insofern die PSM-Produkte meldepflichtig sind, müssen solche Lieferungen durch den Händler in digiFLUX erfasst werden.