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PSM-Produkte für den Hobbyeinsatz sind nicht meldepflichtig. Um welche Produkte handelt es sich? Wie erkennen Händler, ob sie ein Produkt melden müssen oder nicht?

Unter den mitteilungspflichtigen Pflanzenschutzmitteln (Art. 86b PSMV) sind auch PSM, die in Kleinpackungen für die Anwendung im Hobbybereich (z.B. Privatgarten) gekauft werden können. Für professionelle Anwenderinnen und Anwender sind solche PSM in grösseren Verpackungen im Handel. Nur diese Verpackungen für beruflichen Anwenderinnen und Anwender, die zur Behandlung einer Fläche von mehr als 1’000 m2 ausreichen, unterliegen der Mitteilungspflicht.