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Ab welchen Mengen muss der Verkauf von Nährstoffen auf digiFLUX erfasst werden?

Mengen bis höchstens 105 kg Stickstoff und 15 kg Phosphor pro Kalenderjahr müssen nicht erfasst werden, sofern die Landwirtin oder der Landwirt den ökologischen Leistungsnachweis nach Artikel 11 der Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 nicht erbringen muss.